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Sie wollte bei ihm schlafen, dann zeigte sie ihn an

Das Schwyzer Strafgericht sprach einen jungen Schweizer vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung frei.

RUGGERO VERCELLONE

Die Schweizerin und der Schweizer hatten sich über eine Dating- App kennengelernt und abgemacht, dass sie ihn, den damals 24-Jährigen, in seiner Wohnung in Ausserschwyz besuchen komme. Da sie erst auf den Abend abgemacht hatte, fragte die 21-Jährige, ob sie bei ihm schlafen könne, was er bejahte.

Auf dem Balkon scherzten die beiden in der lauen Juninacht 2021, tranken bei einem Trinkspiel Alkohol, sprachen auch über Sex und kamen sich auch körperlich etwas näher. Wieder im Zimmer, legten sich beide auf sein Bett und sahen fern, bis er sie um etwa 00.30 Uhr küsste und sie die Küsse erwiderte. Der junge Mann habe ihr Nein nicht akzeptiert Als er weitergehen wollte und er sich auf sie legte, sie im Intimbereich zu stimulieren versuchte und schliesslich mit seinem Penis in sie eindringen wollte, wehrte sie sich. Sie legte die Hand vor ihre Vagina und sag-te ihm, dass sie keinen Geschlechtsverkehr mit ihm wolle. Sie sei müde und habe Alkohol getrunken.

Doch der junge Mann habe ihr Nein nicht akzeptiert und weiter versucht, sie zum Geschlechtsakt zu motivieren, was für sie das Schlimmste gewesen sei, sagte sie auf die Frage der Gerichtsvizepräsidentin. Er habe sie dann beschimpft und beleidigt und habe sie aufgefordert, zu gehen.

Das habe sie dann auch gemacht. Sie habe mitten in der Nacht ihre Mutter angerufen, die sie dann auch abholte. Sie sei völlig «durch den Wind» gewesen. Am anderen Tag ging sie zur Opferberatungsstelle, worauf die Strafuntersuchungen begannen. Staatsanwalt verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe Der Beschuldigte schilderte das Gleiche bis zum Versuch, sie im Intimbereich anzufassen. Sie habe gesagt, es gehe ihr zu schnell, und als er sich über ihre Reaktion gewundert habe, da habe sie hämisch gegrinst und ihn herablassend angeschaut.

Da habe er ihr gesagt, dass er sie so nicht verstehe und dass sie gehen solle, was sie unter Protest auch gemacht habe. Kurze Zeit später habe er durch die Schwyzer Staatsanwaltschaft erfahren, dass er der versuchten Vergewaltigung bezichtigt werde.

Vor dem Schwyzer Strafgericht verlangte der Staatsanwalt eine auf zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe von 14 Mona-ten. Der Angeklagte habe den anfänglich erhofften Sex trotz eindeutiger ablehnender Signale ihrerseits erzwingen wollen. Die Rechtsvertreterin der Privatklägerin verlangte eine Genugtuung von 7500 Franken sowie einen Schadenersatz von rund 1300 Franken.

Der Verteidiger hingegen plädierte auf Freispruch: Die Frau habe seinem Mandanten zuerst deutliche Zeichen zum einvernehmlich Sex gegeben. Als es dann soweit kommen sollte, sei sie überfordert gewesen. Sein Mandant sei kein sexgieriger Macho, sondern ein Sohn aus gutem Hause. Freispruch «in dubio pro reo»

Das Schwyzer Strafgericht sprach den Beschuldigten frei. Obschon sich die Aussagen der Privatklägerin nicht als unglaubhaft erwiesen, reichten diese nicht aus, um eine Verurteilung des Beschuldigten herbeizuführen.

Immerhin liessen sich auch dessen Schilderungen nicht als gänzlich unglaubhaft abtun. Deshalb sei die Beweiswürdigungsregel «im Zweifel für den Angeklagten» anzuwenden, was zu einem Freispruch führe. Die Zivilforderungen der Frau wurden abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens von knapp 23’000 Franken wurden auf die Staatskasse genommen.

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