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10’500 Franken für ein Urnen-Ja

10’500 Franken für ein Urnen-Ja 10’500 Franken für ein Urnen-Ja

Fünf Wochen vor der Abstimmung über das Magistratspersonengesetz müssen Budgets vorgelegt werden

Ein überparteiliches Komitee will mit 10’500 Franken die Abstimmung über das Magistratspersonengesetz gewinnen.

JÜRG AUF DER MAUR

Das neue Schwyzer Transparenzgesetz verlangt nicht nur bei Wahlgeschäften Einblick in die Budgets der Parteien. Die Parteien und Komitees müssen auch angeben, wie viel Geld sie in Abstimmungskämpfe für Sachgeschäfte zu stecken gedenken.

Mit der am 27. November traktandierten Urnenabstimmung über das Gesetz über die Magistratspersonen liegt im Kanton Schwyz nun erstmals ein solcher Fall vor. Fünf Wochen vor der Abstimmung müssen allfällige Budgets vorgelegt werden. Diese sind nun auf der Home-page des Kantons einsehbar. Drei Parteien beteiligen sich

Gemäss Angaben des Komitees «Ja zum Magistratspersonengesetz » sollen insgesamt 10'500 Franken zur Verfügung stehen, um die Abstimmung gewinnen zu können. FDP und Die Mitte wollen dazu je 3000 Franken beitragen, die Grünliberale Partei beteiligt sich mit weiteren 1500 Franken.

Dazu kommen Spenden im Betrag von 3000 Franken. So viel Geld wurde ins Budget aufgenommen. 3500 Franken sollen für Plakate verwendet werden, 5000 Franken will das Komitee für Inserate einsetzen. 1500 Franken sollen an die ÖV-Werbung auf Passenger-TV gehen, für den Druck von Werbematerial sind 300 Franken und 200 Franken für die Porti bereitgestellt.

Zwei Parteien, SP und SVP, sind nicht dabei. Die SVP hat bekanntlich letzte Woche ganz knapp die Nein-Parole beschlossen und ist deshalb nicht im Ja-Komitee. Die SVP muss gemäss Gesetz aber kein eigenes Budget vorlegen, wenn sie davon ausgeht, dass insgesamt weniger als 10’000 Franken eingesetzt werden.

«Ob dem dann so ist, wird sich spätestens bei der Offenlegung der Schlussabrechnung zeigen», erklärt Staatsschreiber Mathias Brun. Wenn die SVP dann nichts ausweist, waren die Kampagnenkosten effektiv tiefer als 10’000 Franken. Ansonsten müsste die Partei diese dann exakt ausweisen.

«Nicht nur Lohn, auch Ruhegehälter beachten»

Anders sieht der Fall bei der SP aus: Sie wird zwar in der Medienmitteilung als Mitglied des Ja-Komitees erwähnt, ist aber nur punktuell dabei: «Wer will, kann sich für Testimonials zur Verfügung stellen», erklärt SP-Kantonsrätin Diana de Feminis. Die SP-Basis beschloss zwar die Ja-Parole, allerdings gab es kritische Stimmen, auf die nun Rücksicht genommen wird.

Das überparteiliche Komitee trat Ende letzter Woche erstmals an die Öffentlichkeit. Mit dem neuen Gesetz sollen die Anstellungsbedingungen für Mitglieder des Schwyzer Regierungsrates und für kantonale Richterinnen und Richter zeitgemäss geregelt werden. So wird das lebenslange Ruhegehalt abgeschafft, der Lohn gleichzeitig erhöht.

«Die Kosten für die lebenslangen Ruhegehälter wurden von den Gegnern der Vorlage nicht beachtet», sagt Sepp Marty, FDP-Fraktionschef und Komiteesprecher: Er ist überzeugt, dass der Steuerzahler mit der neuen Regelung günstiger fährt. Letztlich sei das Gesetz eine «Mini- Sparvorlage». Für Ruhegehälter muss-ten bisher bei den Männern 800’000 Franken und für die Frauen 900’000 Franken ausgegeben werden. «Die Schwyzer Regierungsräte sind heute gegenüber früher viel jünger, wenn sie zurücktreten. Allein deshalb müsste der neuen Regelung zugestimmt werden», so Marty: Er ist denn auch überzeugt, dass das Volk an der Urne dem Gesetz zustimmt.

Mitglieder des überparteilichen Komitees für ein Ja zum Magistratspersonengesetz (von links): Sepp Marty (FDP), Michael Spirig (GLP), Diana de Feminis (SP), Stefan Langenauer (Die Mitte) und Fredi Kälin (SVP).

Foto: zvg

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