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Ab sofort gibt es Auffrischimpfungen für Senioren

Ab sofort können sich im Kanton Schwyz alle Personen ab achtzig Jahren für eine zweite Auffrischimpfung anmelden.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Diese Auffrischimpfung soll ältere Menschen weiterhin bestmöglich vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen schützen und vermeiden, dass die Gesundheitsversorgung überlastet wird», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Aktuell gibt es keine Zulassung für die Auffrischimpfung der allgemeinen Bevölkerung unter achtzig Jahren.» Jüngere seien weiterhin vor schwerer Erkrankung geschützt Das BAG empfiehlt ab sofort eine weitere Auffrischimpfung (vierze Dosis) für Personen über achtzig Jahre, um den Impfschutz gegen schwere Erkrankung zu erhöhen. «Personen dieser Altersgruppe haben das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken », teilt die Kanzlei mit: «Der Schutz gegen schwere Erkrankung und Hospitalisation ist nach der Impfung temporär und lässt bei den über 80-Jährigen am schnellsten nach.» Eine weitere Auffrischimpfung frühestens vier Monate nach der letzten Impfung erhöhe diesen Schutz. Die Impfung sei kostenlos.

«Für alle Personen unter achtzig Jahren wird aktuell keine weitere Auffrischimpfung empfohlen », heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Eine solche ist in der jetzigen Situation nicht zielführend, da jüngere Personen durch die erste Auffrischimpfung weiterhin vor schwerer Covid-19-Erkrankung geschützt sind.» Personen ab achtzig Jahren können sich ab sofort in den drei Impfzentren wie auch in einzelnen ambulanten Strukturen für eine zweite Auffrischimpfung anmelden. Die Alters- und Pflegeheime sowie Behinderteneinrichtungen werden wie gewohnt durch die mobilen Equipen der Rettungsdienste aufgesucht, um die betroffene Zielgruppe vor Ort zu impfen.

Die Registrierung für Termine in den Impfzentren und Apotheken erfolgt über den Link www. sz.ch/corona-impfen-registrierung. Leute, die eine Auffrischimpfung in der Arztpraxis wünschen, vereinbaren den Impftermin direkt mit der Praxis. Über die Betriebszeiten der Impfzentren geben die Homepages der Spitäler Auskunft. Auf der kantonalen Homepage ist unter dem Link Impfungen in Hausarztpraxen und Apotheken eine Liste mit den Arztpraxen und Apotheken aufgeschaltet, welche die zweite Auffrischimpfungen an Personen über 80 Jahre verabreichen. Impfung im Herbst im Visier

Aufgrund der Erfahrungen mit SARS-Cov-2 in den letzten zwei Jahren sei davon auszugehen, dass die Virusübertragung saisonal im Herbst zunehmen werde.

«Das Covid-19-Risiko für den Einzelnen und die Belastung des Gesundheitssystems wird somit in der Wintersaison am höchsten sein», konstatiert die Staatskanzlei: «Damit der individuelle Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation verbessert werden kann, braucht es eine zweite Auffrischimpfung.» Dies gelte in erster Linie für besonders gefährdete Leute mit einem hohen Risiko, schwer an Covid zu erkranken. In zweiter Linie resultiere eine Empfehlung für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren, die beruflich oder privat Betreuungspersonen von besonders gefährdeten Personen sind oder dem Gesundheitspersonal angehören und in dritter Linie auch für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren.

Hier kann die Auffrischimpfung bei Personen erfolgen, die das Risiko einer Infektion oder einen seltenen schweren Verlauf aus privaten und/oder beruflichen Gründen vermindern möchten.

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