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Ordnung ins Chaos bringen

Ordnung ins Chaos bringen Ordnung ins Chaos bringen

Der Kanton Schwyz aktualisiert sein Notablagerungskonzept nach Überschwemmungen und Erdrutschen.

FRANZ STEINEGGER

Das Unwetter vom Juni 2007, das im Raum Ybrig/Gross grosse Verwüstungen anrichtete, war Auslöser für die Ausarbeitung eines Konzepts für Notablagerungen nach Überschwemmungen und Erdrutschen.

Peter Inhelder, Vorsteher des Amts für Umwelt und Energie (AfU), erinnert sich aus eigener Anschauung gut, wie in Gross und in Unteriberg riesige Mengen an Geröll beseitigt werden mussten. «Wir fragten uns, wohin mit all diesem Material, denn es behinderte alle anderen Notmassnahmen», erzählt der AfU-Vorsteher. «Es waren chaotische Zustände.» Die Lösung: In Gross wurde ein Grundeigentümer gefragt, ob man das aussortierte Mate-rial auf seinem Land deponieren könne. Und dieser sagte zu. «Im Ereignisfall helfen alle einander », sagt er. Die Notdeponie wurde später ordentlich bewilligt und fachgerecht abgeschlossen.

Nur Schwyz hat ein Konzept für Notablagerungen Der Schwyzer Regierungsrat beauftragte auf dieses Ereignis hin das damalige Amt für Umweltschutz, ein Konzept für Notablagerungen auszuarbeiten, das Plätze bezeichnet, wo Geschiebe- und Rutschmaterial sowie Schwemmholz nach grossflächigen Rutschungen und Überschwemmungen zwischen- oder abgelagert werden können.

Das Konzept dient den örtlichen Führungsstäben als behördeninternes Instrument, das in Notsituationen rasche Entscheidungen bei der Auswahl von Ablagerungsmöglichkeiten erlaubt, sodass weitere Gefahren abgewendet und Verkehrswege wieder geöffnet werden können.

Der Kanton Schwyz ist der einzige Kanton, der über ein solches Instrument verfügt. Alle anderen Kantone reagieren erst im Ereignisfall.

Nun wurde das Konzept aktualisiert und ergänzt, wie einer Medienmitteilung entnommen werden kann. Es definiert Rahmenbedingungen für Notablagerungen wie Auslöser, Dauer der Deponie, Materialart, Verantwortungsträger und die organisatorischen Abläufe. Es benennt auch, wann eine Notlage vorliegt und wie lange sie dauert. In der Regel sind das ein bis fünf Tage.

Karte ist nur von den Führungsstäben einsehbar

Auf einer Karte werden geeignete Zwischen- und Endablagerungsplätze ausgewiesen sowie sogenannte Negativgebiete wie Moore, Naturschutzräume oder Grundwasserschutzzonen, wo keinesfalls Material zwischenoder abgelagert werden darf.

«Zwischenlagerplätze dienen der mittelfristigen Lagerung, damit man Zeit gewinnt, um das Material zu sortieren, abzubauen und gegebenenfalls definitiv einer Deponie zuzuführen», skizziert Peter Inhelder den Zweck.

Notdeponien werden nachträglich behördlich bewilligt,und – wie im Fall Gross – sie können auch zu einer Enddeponie aufgewertet werden. Die Karte ist nur für die örtlichen Führungsstäbe einsehbar. Die von Notablagerungsstandorten betroffenen Grundeigentümer wurden im Planungsprozess nicht kontaktiert. Sie werden erst bei einem Ereignisfall einbezogen und um ihr Einverständnis zu einer Notablagerung gebeten und entschädigt.

Pro Region ein Zwischenlagerplatz Peter Inhelder weist darauf hin, dass solche Notlagen äusserst selten vorkommen. Als Grossereignis war jenes vom Juni 2007 das letzte seiner Art im Kanton Schwyz. Auch ausserhalb von Notlagen können kurzzeitig grosse Geschiebemengen anfallen. Das AfU sucht im Rahmen der laufenden Deponieplanung 2022/2023 nach Lösungen.

Ein Lösungsansatz ist, pro Region einen Zwischenlagerplatz zu bezeichnen, damit das Geschiebe aus den über Hundert Sammlern im Kanton möglichst vor Ort entsorgt werden kann. Zwischengelagertes Mate-rial kann dann sukzessive durch Unternehmen sortiert und verwertet werden.

Das Unwetter im Jahr 2007, das im Raum Ybrig/Gross grosse Verwüstungen anrichtete, war Auslöser für das Notablagerungskonzept. Foto: Wädi Kälin (Gross)

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