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Vermittlerverband steht vor einem Jubiläum

Vermittlerverband steht vor einem Jubiläum Vermittlerverband steht vor einem Jubiläum

Die Vermittler im Kanton Schwyz haben auch im letzten Jahr erfolgreiche Arbeit geleistet. Leicht mehr als die Hälfte der Fälle wurde von den Vermittlerämtern direkt erledigt. Diese Quote will man auch weiterhin erreichen, gerade auch im Jahr vor dem 20. Verbandsjubiläum.

VVS. Eingereicht bei den Vermittlerämtern wurden 827 Klagen, das sind fast dreissig mehr als im Vorjahr. Deutlich gesteigert wurde dank des Abbaus von Pendenzen die Zahl der Erledigungen, nämlich von 806 auf 852.

Davon wurden von den Vermittlern – in anderen Kantonen auch Friedensrichter genannt – nicht weniger als 441 entweder entschieden oder bei der Schlichtungsverhandlung ein Vergleich abgeschlossen. In beinahe 52 Prozent aller Fälle also gelang es dem zuständigen Vermittler durch seine aktive Mitarbeit, den eingereichten Streit zwischen den Parteien definitiv zu beenden. Die Weiterbildung im Fokus

Bei 364 Schlichtungsverhandlungen konnte beim zuständigen Vermittler keine einvernehmliche Regelung gefunden werden. Die klagende Partei hätte in der Folge den Weg ans Gericht beschreiten können. Getan hat dies nur die Hälfte der Kläger. Somit hatte nicht einmal jeder fünfte an die vorgerichtliche Instanz herangetragene Fall effektiv auch ein Gerichtsverfahren zur Folge.

Nicht geringen Anteil an der Erfolgsquote in Schlichtungsverfahren hat der Umstand, dass den Vermittlern und deren Stellvertretern im Kanton Schwyz regelmässig ein praxisbezogenes Weiterbildungsprogramm geboten wird.

Dafür zuständig ist die Vereinigung der Vermittler/Friedensrichter im Kanton Schwyz VVS: Dieser Verband war im Jahr 2003 gegründet worden. «Das 20-Jahr-Jubiläum wird dann im kommenden Jahr an der Generalversammlung in Muotathal gefeiert», schreibt VVS in einer Medienmitteilung: «In diesem Jahr waren an der mit einem Ausflug auf die Insel Ufnau verbundenen GV in Pfäffikon nur wenige Geschäfte zu erledigen.» So wurden Präsident Henri Wilms (Rothenthurm) und Beisitzer Bruno Marty (Schwyz) für eine weitere Amtsdauer im Vorstand bestätigt. Und es wurde darauf hingewiesen, dass die diesjährige Weiterbildung schwergewichtig den Schlichtungsbemühungen in nachbarschaftlichen Streitigkeiten gewidmet sein wird.

Formloses Verfahren «Mit dem vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren steht bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, bei Uneinigkeiten in Erbschaftsdingen oder bei unbezahlten Forderungen aus Kauf und Dienstleistungen ein niederschwelliges und formloses Durchsetzungsangebot zur Verfügung », teilt VVS mit: «Auch Fälle aus dem nachbarschaftlichen Zusammenleben, bei Differenzen in der Stockwerkeigentümergemeinschaft oder zivilrechtliche Baufragen sind vorerst an ein Vermittleramt zu leiten.» Nach Eingang entsprechender Gesuche lädt der örtlich zuständige Vermittler die beiden Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung an. Bei diesem vom Vermittler moderierten Gespräch wird auf formloser Ebene eine Einigung angestrebt.

«Schlichten statt richten» sei das Ziel jeder Vermittlerhandlung. So solle ein für alle Beteiligten persönlich, emotional und auch finanziell aufwendiges Gerichtsverfahren verhindert werden – was im vergangenen Jahr eben in achtzig Prozent der Fälle gelungen sei.

Die Teilnehmer der Generalversammlung des kantonalen Vermittlerverbands kehren vom Ausflug auf die Insel Ufnau zurück. Foto: zvg

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