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Eine salomonische Lösung

Kann man die SBB zum Bau eines Pumpspeicherkraftwerks drängen? Im Konzessionsvertrag einigte man sich auf eine Entwicklungsklausel.

BEZIRKSKANZLEI EINSIEDELN

Im März 2021 reichten die vier Schwyzer Nationalräte eine Interpellation ein, in welcher sie eine bessere Ausnutzung der Wasserkraft des Sihlsees forderten. Der Bundesrat hielt fest, dass er nicht in die unternehmerische Freiheit der SBB eingreife. Nationalrat Alois Gmür wiederholte darauf die Forderung nach einem Ausbau des Etzelwerks.

Die SBB verpflichten … Die Konzedenten haben dieses politische Anliegen nicht ignoriert. Sie haben mit den SBB in der Konzession eine sogenannte Entwicklungsklausel vereinbart, welche vorsieht, dass die Konzedenten die SBB während der 80-jährigen Konzessionsdauer dreimal und in Abständen von mindestens 15 Jahren verpflichten können, Massnahmen zur Steigerung der Energieproduktion zu prüfen und darüber umfassend Bericht zu erstatten, wenn dadurch Vorteile für die Stromversorgung des öffentlichen Verkehrs zu erwarten sind und die ökonomischen und regulatorischen Bedingungen für solche Massnahmen günstig erscheinen.

Die Konzedenten können ihrerseits auf eigene Kosten Massnahmen zur Steigerung der Energieproduktion prüfen, wenn sie dadurch Vorteile für die Stromversorgung erwarten.

Es besteht kein Auftrag Der Bund hat den SBB per 1. Januar 2021 die Systemführerschaft für den Bahnstrom und damit eine wichtige öffentliche Aufgabe übertragen. Hingegen verfügen die SBB zurzeit über keinen darüber hinaus gehenden Auftrag zur Stromversorgung der Schweiz.

Die Konzedenten, die SBB und Fachpersonen weisen wiederholt darauf hin, dass sich der mitten im Siedlungsgebiet liegende Sihlsee mit den bestehenden Einschränkungen, zum Beispiel der Mindeststaukote im Sommer, für einen Ausbau der Energieproduktion viel weniger gut eignet als andere Stauseen.

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