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Windenergiezonen im Gegenwind

Kanton. Seit Anfang Mai ist die kantonale Richtplananpassung mit den drei Windenergiezonen Hochstuckli, Linthebene Nord und Linthebene Süd in der behördlichen Vernehmlassung bei Gemeinden und Bezirken. Der Verein Pro Landschaft Schwyz empfiehlt die Ablehnung der Windenergiezonen im Richtplan, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Pro Landschaft Schwyz hat diese Gebiete bereits 2019 untersucht: Mit dem Ergebnis, dass sie aus mehreren Gründen nicht geeignet seien.

Nun liegen gemäss Mitteilung weitere Informationen vor, die diese Bewertung noch massiv untermauern würden. «Hochstuckli ist ein Tourismusschwerpunkt von kantonaler Bedeutung in wunderschönster Innerschwyzer Berglandschaft. Allein schon die Zuwegung – schwerlastfähige Verbreiterung der Strasse auf den Mostelberg, Strassenneubau durch kommunales Schutzgebiet auf Engelstock – ist ein Killerkriterium», schreibt der Verein.

Die Linthebene Nord sei teilweise Ausschlussgebiet aus Gründen des Vogelschutzes. Zudem würden die Windenergiezonen in der Linthebene neben dicht besiedeltem Gebiet lie-gen. «Die Einhaltung der Lärmschutz- Mindestabstände reduziert und fragmentiert die Zone bei Reichenburg auf weniger als die Hälfte», heisst es weiter.

Eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung sei wichtig, schreibt der Verein. Doch industrielle Grosswindkraftanlagen im Kanton Schwyz gehörten nicht dazu./ip

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