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Statt Ruhegehalt mehr Lohn für Regierungsratsmitglieder

Die Staatswirtschaftskommission hat ein neues Gesetz über Magistratspersonen ausgearbeitet: Der Schwyzer Kantonsrat wird voraussichtlich im Mai darüber beraten.

HANS-RUEDI RÜEGSEGGER

Wenn ein Mitglied des Schwyzer Regierungsrates zurücktritt oder abgewählt wird, soll es künftig nicht mehr ein lebenslanges Ruhegehalt erhalten, sondern eine Abfindung: Dies sieht das von der Staatswirtschaftskommission (Stawiko) verabschiedete Gesetz über die Magistratspersonen vor. Das Gesetz regelt für die Mitglieder des Regierungsrats sowie für Richterinnen und Richter die Rechtsstellung und Entlöhnung. Die Höhe der Abfindung hänge vom Alter und der Amtsdauer ab, wie es in einer Medienmitteilung der Stawiko heisst. Die Abfindung sei aber unabhängig davon, ob es sich um eine Abwahl oder um einen Rücktritt handelt: Sie beträgt sechs bis zwölf Monatslöhne, so der Vorschlag.

Vom Haupt- zum Vollamt Kernelement der Vorlage ist die Neuregelung der Gesamtentschädigung eines Mitglieds des Regierungsrats, so die Stawiko. So soll nicht nur das Ruhegehalt abgeschafft, sondern der Lohn angehoben werden. Die heutige Entschädigung datiere auf einem Gesetz aus dem Jahr 1968. Darin werde das Regierungsamt als Hauptamt verstanden – also eine Aufgabe, bei der Nebentätigkeiten erlaubt sind.

Der Wechsel von einem Haupt- zu einem Vollamt sei aufgrund der Komplexität der Aufgaben und der grösseren Führungsaufgaben angezeigt, heisst es weiter. Konkret sollen Nebenbeschäftigungen von Regierungsratsmitgliedern neu explizit nicht mehr erlaubt sein.

Aktuell liegt der Lohn der Schwyzer Regierungsmitglieder bei unter 200’000 Franken pro Jahr und befindet sich im interkantonalen Vergleich im untersten Bereich. Der Durchschnittsverdienst der Regierungsratsmitglieder der Schweizer Kantone liegt bei 258’000 Franken. Mit der Anpassung, welche die Stawiko vorschlägt, würde das Gehalt eines Schwyzer Regierungsratsmitglieds rund 250’000 Franken betragen.

Regelung bei Richtern

Nach dem sogenannten Justizstreit entstand das Bedürfnis, das Verfahren und die Folgen bei einer Nichtwiederwahl der obersten Richter zu regeln. Die materiellen Voraussetzungen für eine Nichtwiederwahl seien von der Stawiko diskutiert worden, heisst es in der Medienmitteilung. Sie würden aber im Gesetz nicht geregelt.

«Es gilt hier, die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren», so Stawiko-Präsident Fredi Kälin (SVP). «Deshalb sehen wir davon ab, die materiellen Voraussetzungen einer Nichtwiederwahl zu regeln und überlassen diese Frage der Praxis.» Geregelt wird hingegen die Abfindung im Fall einer Nichtwiederwahl. Sie soll die Höhe eines Jahreslohnes betragen. Dieser Anspruch entfällt aber, wenn ein Richter zurücktritt. Widerstand ist programmiert

Unter dem Strich sei die Vorlage etwa kostenneutral, so Fredi Kälin. Zwar würden die Lohnkosten bei den Regierungsräten jährlich um 400’000 Franken steigen. Auf der anderen Seite würden die Ruhegehälter wegfallen.

Auch wenn das Gesetz nun auf dem Tisch liegt, Widerstand ist vorprogrammiert. Bereits im vergangenen Herbst teilte die SVP mit, dass sie das Gesetz ablehnen würde: Daran habe sich nichts geändert, so SVP-Präsident Roman Bürgi.

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