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Fast 2,5 Millionen Franken für alte Bauten

Im besten Fall werden einem Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses 35 Prozent der Restaurierungskosten ausgeglichen.

ANDREAS SEEHOLZER

Mit dem Abbruch des in Teilen 700 Jahre alten Hauses in Illgau stellt sich die Frage, wie stark die Bauherrschaft von Schutzobjekten beim Erhalt durch die öffentliche Hand unterstützt wird.

Wenn im öffentlichen Interesse denkmalpflegerische Schutzmassnahmen angeordnet werden, soll das Gemeinwesen auch die Nachteile angemessen ausgleichen, ganz nach dem Grundsatz «wer befiehlt, soll auch zahlen »: Dies schreibt Kantonsrat Roger Brändli in einer Motion und fordert damit die Anhebung der Beiträge.

Auf einem Merkblatt auf der Homepage der Schwyzer Denkmalpflege sind die aktuellen Beitragssätze, die von der Bauherrschaft beansprucht werden können, aufgeführt.

Diese variieren je nach Einstufung des Objektes: Bei der Einstufung «lokal» finanziert der Kanton 18 Prozent der subventionsberechtigten Kosten, ist das Objekt als «regional» eingestuft, bezahlt der Kanton 21 Prozent und bei einer Einstufung «national » sogar 25 Prozent.

Beteiligung je nach Einstufung von «lokal» bis «national»

Bei national und regional eingestuften Objekten besteht zusätzlich auch die Möglichkeit, dass ein Bundesbeitrag von zehn Prozent an die subventionsberechtigten Kosten gesprochen wird. Gesamthaft kann also bei historisch wichtiger Bausubstanz mit Beiträgen von höchstens 35 Prozent an die Restaurierungskosten gerechnet werden.

«Der Vorsteher des Bildungsdepartements sichert die Beiträge mit einer Verfügung individuell zu», sagt Valentin Kessler, Vorsteher des Amts für Kultur. Fürs Jahr 2022 stehen Gelder von Bund und Kanton bereit Die Beiträge, die von der öffentlichen Hand gesprochen werden können, sind allerdings begrenzt. Laut Verordnung zum Denkmalschutzgesetz werden die Restaurierungsbeiträge im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Lotteriefonds zugesichert.

Der Regierungsrat legt die Höhe der zur Verfügung stehenden Lotteriemittel jährlich fest. «2022 stehen der Kantonalen Denkmalpflege 1,9 Millionen Franken zur Verfügung», sagt Kessler.

Gemäss Programmvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur stehen dem Kanton Schwyz pro Jahr 475’500 Franken an Bundesmitteln zur Verfügung. Im Jahr 2022 kann die öffentliche Hand also Gelder in der Höhe von fast 2,5 Millionen Franken für die Restaurierung von historisch wertvollen Bauten zur Verfügung stellen. Laut dem Merkblatt der Denkmalpflege ist es wichtig, dass die Bauherrschaft vor der Planung der Restaurierung mit der kantonalen Denkmalpflege Kontakt aufnimmt. «Mit Vorteil werden die Dringlichkeit der Arbeiten und die Möglichkeit einer Etappierung vor der Detailplanung in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege geklärt», heisst es im Merk-blatt.

Die Erarbeitung eines Restaurierungskonzeptes habe in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege zu erfolgen.

Beitragsberechtigt sind Aufwendungen, die tatsächlich entstanden sind und der Erreichung des Schutzzieles dienen – ebenso Abklärungen verschiedener Art im Zusammenhang mit dem Restaurierungsziel, die Restaurierung des künstlerisch oder historisch relevanten Bestandes inklusive Ausstattung, Umgebungsarbeiten in direktem Zusammenhang mit den Baumassnahmen und Rekonstruktionen (ausgenommen freie Nach- und Neuschöpfungen).

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