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Ergänzungsleistungen für Alters- und Pflegeheime sind ein Thema im Kanton

Der Schwyzer Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Motion «Altern in Würde!» der beiden SP-Kantonsräte Aurelia Imlig-Auf der Maur und Antoine Chaix in ein Postulat umzuwandeln und für erheblich zu erklären.

FRANZ FELDMANN

Im letzten Oktober haben die beiden SP-Kantonsräte Aurelia Imlig-Auf der Maur (Ibach) und Antoine Chaix (Einsiedeln) die Motion «Altern in Würde!» eingereicht. Es geht unter anderem darum, dass die von der Regierung festgelegten Ergänzungsleistungen (EL) für die Bewohnerinnen und Bewohner in den Schwyzer Alters- und Pflegeheimen sehr tief sind.

Hier steht der Kanton Schwyz im Vergleich zu den umliegenden Kantonen an letzter Stelle. Bei persönlichen Auslagen von 442 Franken sind die Ergänzungsleistungen für Pflegeheime im Kanton Schwyz auf 161 Franken angesetzt. Die Höhe der Beiträge der umliegenden Kantone ist zwischen 180 Franken (St. Gallen/ Uri) und 199 Franken (Obwalden) festgesetzt. Das sind 19 Franken pro Monat weniger zum nächsthöheren Kantonsbeitrag.

Knapp acht Prozent sind betroffen Diese Situation führt zu einem Dilemma. Die per 1. Januar 2012 eingeführte Spezialfinanzierung im Kanton Schwyz verlangt nämlich, dass Heime selbsttragend sein müssen. Das können sie unter den gegebenen Umständen aber gar nicht. Im Gegenteil: Einzelne Heime verrechnen keine kostendeckenden Tarife, um zu vermeiden, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Sozialhilfe beantragen müssen.

Viele Betroffene nähmen dies als unwürdig wahr, so die beiden Motionäre. Zudem widerspreche das Beantragen von Sozialhilfe in diesen Fällen dem Sinne der per 1. Januar 2011 eingeführten bundesweiten Regelung der Pflegefinanzierung. Die beiden Motionäre baten den Regierungsrat daher im letzten Herbst, die Beiträge der Ergänzungsleistungen anzupassen und die Grenzwerte für die Heimtaxe «mindestens an die umliegenden Kantone anzupassen ».

Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass bei 92 Prozent aller EL-Bezüger im Pflegeheim die Taxbegrenzung nicht zur Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Sozialhilfe führt. Damit würden auch die Vorgaben des Bundes erfüllt. Gleichzeitig erachtet der Regierungsrat eine eingehende Prüfung einer Anpassung der EL-Pensionstaxenbegrenzung jedoch als «sachlich opportun und zeitlich angebracht».

Für eine Überprüfung

Es gelte aber auch, andere Aspekte im Auge zu behalten. Zum Beispiel die Förderung ambulanter Lösungen als Alternative zu einem teuren Aufenthalt in einem Pflegeheim. Der Regierungsrat befürchtet, dass eine «einseitige Lösung» wie die Erhöhung der EL-Pensionstaxengrenze auch wirtschaftliche Fehlanreize mit sich führen könnte.

So könne auch zum Beispiel die Mitfinanzierung von (begleitetem) Wohnen in altersgerechten Wohnungen durch die EL in Betracht gezogen werden, was bereits auf nationaler Ebene diskutiert wird.

Der Regierungsrat spricht sich grundsätzlich dafür aus, eine eingehende Überprüfung einer Anpassung der EL-Pensionstaxenbegrenzung unter Berücksichtigung weiterer Aspekte vorzunehmen. Eine Anpassung des Betrages für persönliche Auslagen ist in den Augen des Regierungsrates jedoch nicht notwendig. Er beantragt dem Kantonsrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und als solches erheblich zu erklären.

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