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Ein Streit unter Kollegen artete völlig aus

Das Schwyzer Strafgericht verurteilte zwei junge Männer wegen einfacher und versuchter schwerer Körperverletzung.

RUGGERO VERCELLONE

Eigentlich waren sie Kollegen, die drei Männer im Alter um die dreissig Jahre. In der Nacht vom 9. August 2020 lieferten sich vor allem der Schweizer und der Kosovare aber vor der Wohnung eines Beteiligten in Pfäffikon eine regelrechte Schlacht. Nach beleidigenden Worten setzte es Schläge ab – und zwar heftige. Der Schweizer erlitt Schnittverletzungen am Brustkorb und Arm sowie eine Unterkieferfraktur. Der Kosovare ging mit einem Nasenbeinbruch aus dieser Auseinandersetzung heraus.

Gegenseitig beschuldigt, angefangen zu haben

Der Dritte, ein erfolgreicher Kampfsportler und Schweizer, war von der Staatsanwaltschaft ebenfalls vor allem des Raufhandels angeklagt worden. Das Schwyzer Strafgericht sprach ihn aber von allen Anschuldigungen frei und urteilte, dass er nicht auf den Kosovaren eingeschlagen hatte, sondern diesen schlichtend vom am Boden liegenden Schweizer wegzerrte. Er erhielt eine Entschädigung von 15’000 Franken.

Der Kosovare und der Schweizer beschuldigten sich gegenseitig, mit der Schlägerei angefangen zu haben. Der Ausländer, der unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain stand, führte aus, er habe mit einem Teppichmesser in der Hand, das er auf sich trug, Abwehrbewegungen gemacht, sodass sein Kontrahent dabei verletzt wurde.

Der Schweizer, der damals stark alkoholisiert war, wollte sich vor Gericht nicht mehr erinnern, ob er seinen Kontrahenten überhaupt geschlagen habe. An die Aggressivität seines Gegners erinnerte er sich aber sehr gut. In ihren Schlussworten vor Gericht sagten beide aus, heute eigentlich nicht zu begreifen, weshalb dies damals so ausgeartet sei.

Der Staatsanwalt forderte für die beiden Hauptbeschuldigten bedingte Freiheitsstrafen, Geldstrafen sowie Bussen und für den Sportler eine Geldstrafe. Die Verteidiger verlangten Freisprüche oder höchstens Geldstrafen.

Keine Notwehrsituation

Das Gericht verurteilte den Kosovaren wegen einfacher und versuchter schwerer Körperverletzung, vorsätzlichen Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, vorsätzlicher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln sowie vorsätzlichem Reisen ohne gültigen Fahrausweis zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten (Probezeit drei Jahre), einer unbedingten Geldstrafe von vierzig Tagessätzen zu 120 Franken sowie einer Busse von 600 Franken.

Er wurde zudem für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen und hat seinem Opfer eine Genugtuung von 2000 Franken zu bezahlen. Die Verfahrenskosten von rund 38’000 Franken hat er zu neunzig Prozent zu zahlen und wurde gegenüber dem Schweizer als ersatzpflichtig für die Folgen aus dem Ereignis erklärt. Der Schweizer wurde wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 160 Franken (Probezeit fünf Jahre) bestraft. Er hat zudem die Verfahrenskosten von rund 30’000 Franken zu tragen. Das Gericht kam zum Schluss, dass beide Kontrahenten aufeinander losgingen, womit keine Notwehrsituation vorlag. Die Urteile des Strafgerichts sind noch nicht rechtskräftig.

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