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Plötzlich werden Schutzräume zum Objekt der Begierde

Plötzlich werden Schutzräume  zum Objekt der Begierde Plötzlich werden Schutzräume  zum Objekt der Begierde

Obwohl schweizweit mehr als genügend Plätze vorhanden sind, kursiert die Angst.

SILVIA GISLER / DOROTHEA UCKELMANN

Derzeit besteht für die Schwyzer Bevölkerung kein Grund zur Besorgnis. Und trotzdem haben die Geschehnisse der letzten Tage und Wochen bei vielen ein ungutes Gefühl ausgelöst. Die Frage nach dem Standort des nächsten, sichersten oder komfortabelsten Luftschutzkellers beschäftigt die Bevölkerung. Fakt ist, dass die sogenannte Zuweisungsplanung – also in welchem Schutzraum wer unterkommt – laut Armin Reichlin vom Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz zurzeit gemäss den vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) am 1. Februar publizierten Weisungen neu berechnet wird. Diese Aufgabe wird von den Verantwortlichen prioritär behandelt.

Alle Bürger werden einem Schutzraum zugeteilt Publiziert würden die Zuteilungen dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordere. Dies sei zurzeit nicht der Fall. Somit wird Anrufern auch nicht verraten, wer mit wem in den Bunker kommt – und auswählen könne man dies schon gar nicht.

Gemäss Hinweis auf der Homepage des Kantons Schwyz werden sämtliche Personen, die der ständigen Wohnbevölkerung angehören, einem Schutzraum im Umkreis ihrer Wohnadresse zugeteilt.

Die Entfernung betrage maximal dreissig Minuten oder zwei Kilometer – ausgenommen in Berggebieten, in denen es auch einmal sechzig Minuten Fussmarsch sein können. Bei Notwendigkeit kann gebiets- oder gemeindeübergreifend zugewiesen werden. Weiter heisst es: «Wer über einen vollwertigen Schutzraum im Wohnhaus verfügt, ist diesem zugewiesen. Personen, die über keinen Schutzraum im Wohnhaus verfügen, werden einem benachbarten Pflichtschutzraum mit freien Schutzplätzen oder einem öffentlichen Sammelschutzraum zugewiesen.» Eigentümer haben Türe von Luftschutzkeller abmontiert Spannend an der ganzen Entwicklung ist aber, dass sich in den letzten dreissig Jahren – ausser vielleicht noch zu Fukushima-Zeiten – niemand für die Schutzräume im Keller interessiert hat. Im Gegenteil: Man habe eher noch reklamiert, weil man sie nicht als Hobbyräume nutzen könne, Löcher bohren oder Kabel einziehen dürfe. Und für den Ernstfall eingerichtete WCs und Pritschen wurden als überflüssig und platzraubend empfunden. Es gibt sogar Berichte, wonach Lüftungsanlagen oder die schwere, grosse Tür der Schutzräume von den Eigentümern demontiert wurden.

Empörung über fehlende Kochstellen und Betten Laut Meldungen aus dem Kanton Zürich gibt es aber auch das Gegenteil: So seien Menschen empört, dass die Schutzräume nicht mit Kochstellen oder Betten ausgestattet seien. Wieder andere verlangten, dass die Zivilschützer ihren zum Kellerabteil umfunktionierten Schutzraum ausräumen.

Dafür seien diese nun wirklich nicht zuständig, sagte der dortige Zivilschutzkommandant. Und sowieso erfolgt das Ausräumen und Einrichten erst auf Anordnung der Behörden, wie das Babs auf seiner Homepage schreibt.

Zurzeit wird ein Teil der Luftschutzkeller von den Hausbewohnern als Keller genutzt. Foto: Silvia Gisler

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