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Kinderparlament mit Geld aus Lotteriefonds unterstützen

Der Kanton willigt ein, das Kinderparlament mit finanziellen Mitteln wiederzubeleben, verzichtet allerdings auf die Vereinbarung eines Leistungsauftrags mit der künftigen Trägerschaft.

ERIKA UNTERNÄHRER

Ende August im letzten Jahr sah sich das Schwyzer Kinderparlament gezwungen, das Handtuch zu werfen. Es fehlten die nötigen finanziellen Mittel, um dessen Fortbestehen zu sichern.

Beiträge für das Parlament wurden komplett gestrichen Das im Jahr 2007 gegründete Kinderparlament wurde während sechs Jahren finanziell vom Kanton unterstützt: Bis ins Jahr 2011 erhielt die Interessensgemeinschaft 10'000 Franken, dann kürzte der Kantonsrat die Beiträge auf 5000 Franken.

Weitere zwei Jahre später wurden die Beiträge komplett gestrichen, wodurch die Finanzierung des Kinderparlaments bis zu seiner Auflösung in private Hände fiel.

In welcher Form ist Unterstützung möglich?

Um das Kinder- und Jugendparlament wiederzubeleben, reichten die Kantonsräte Jonathan Prelicz (SP) und Dominik Blunschy (Die Mitte) im September ein Postulat ein. Darin machten sie den Vorschlag, dieses im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags mit der IG Schwyzer Kinder- und Jugendparlament finanziell zu fördern.

Des Weiteren unterbreiteten die Kantonsräte dem Regierungsrat die Idee, die Arbeiten der Interessensgemeinschaften durch das Amt für Gesundheit und Soziales sowie durch das Amt für Volksschulen und Sport fachlich und ideell zu begleiten. Schliesslich galt es zu prüfen, wie und in welcher Form das Kinder- und Jugendparlament durch den Kanton unterstützt werden könnte.

Angesichts des Ertragsüberschusses im dreistelligen Millionenbereich wurde auch an der Kantonsratssitzung über die Wiedereinführung der finanziellen Unterstützung durch den Kanton diskutiert.

So argumentierte SP-Schwyz-Vizepräsident Elias Studer: «Regierungs- und Kantonsrat haben in den letzten Jahrzehnten stetig Leistungen abgebaut. Nicht mal 5000 Franken für das Kinderparlament ist der Kanton bereit auszugeben. Gleichzeitig treiben die tiefen Steuern die Mieten in die Höhe.» Keine gesetzlich vereinbarte Verpflichtung In einer kürzlichen Medienmitteilung äusserte sich nun der Regierungsrat zum von Prelicz und Blunschy eingereichten Postulat. So heisst es, dass das Ende des Kinder- und Jugendparlaments bedauert werde.

Dennoch sei der Regierungsrat der Auffassung, dass dessen Durchführung und Trägerschaft nicht die Aufgabe des Kantons, sondern jene der politischen Parteien und der Vertreterinnen und Vertreter der Interessensgemeinschaft selbst sein sollte.

Dass sich die Suche nach privaten Sponsoren zunehmend schwieriger gestalte, sehe der Regierungsrat allerdings ein. Ebenso, dass die fehlenden finanziellen Mittel die Ressourcen des ehrenamtlich arbeitenden Vorstands über Gebühren strapazieren würden.

Projektleitung politisch ausgewogen zusammensetzen

Unter diesen Vorzeichen willigt der Regierungsrat ein, die Nachfolgeorganisation der IG Schwyzer Kinderparlament auf jährliches Gesuch hin mit Geldern aus dem Lotteriefonds zu unterstützen. Als Bedingung wird gestellt, die Projektleitung politisch ausgewogen zusammenzusetzen.

Was die geforderte Leistungsvereinbarung mit der künftigen Trägerschaft des Kinderund Jugendparlaments betrifft, so lehnt der Regierungsrat diese jedoch ab. Der Grund: Aus dem Lotteriefonds können nur jene Projekte finanziell entlastet werden, für deren Unterstützung keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Insofern sei das Anliegen des Postulats erfüllt und als nicht erheblich zu erklären, schliesst der Regierungsrat die Mitteilung ab.

«Nicht mal 5000 Franken für das Kinderparlament ist der Kanton Schwyz bereit auszugeben.»

Elias Studer Vizepräsident SP Schwyz

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