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Die Solarstrombesteuerung im Fokus

Kanton. GLP-Kantonsrat Rudolf Bopp aus Einsiedeln und fünf Mitunterzeichnende forderten in einem Postulat vom 12. August, dass die Besteuerung von Solarstrom künftig auch im Kanton Schwyz nach dem Nettoprinzip vorgenommen werden solle. Denn selbst wenn bei schönem Wetter tagsüber deutlich mehr Strom produziert als selbst verbraucht werde, gebe es Zeiten, in denen der Verbrauch höher sei als die Produktion. So müsse man dann zum Beispiel in der Nacht den Strom, den man tagsüber «verkauft» habe, wieder aus dem Netz beziehen – und das zu einem deutlich höheren Tarif. Für den Anlagenbesitzer resultiere damit in vielen Fällen unter dem Strich kein Nettoertrag, schlussfolgern die Postulanten.

Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort, dass die Schwyzer Steuerpraxis Ungleichbehandlungen im Bereich der Lebenshaltungskosten vermeide. Für den überschüssigen Strom, der ins Netz eines Stromanbieters eingespeist werde, erhalte der Eigentümer der Fotovoltaikanlage eine finanzielle Vergütung. Zusätzlich verlangten die geltenden Vorschriften die Besteuerung der Einspeisevergütung nach dem Bruttoprinzip. Dem Schwyzer Kantonsrat wird deshalb beantragt, das Postulat für nicht erheblich zu erklären./ agn

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