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Schwyz steht vor einem grossen Schritt in der Kita-Subventionierung

Schwyz steht vor einem grossen  Schritt in der Kita-Subventionierung Schwyz steht vor einem grossen  Schritt in der Kita-Subventionierung

Schwyzer Eltern erhalten heute schweizweit am wenigsten Unterstützung bei den Kita-Kosten. Das soll sich jetzt ändern – und zwar massiv.

FLURINA VALSECCHI

In Schwyz gibt es grosse Unterschiede bezüglich der Angebote und der Finanzierung von familien- und schulergänzender Kinderbetreuung. Einzelne Gemeinden bieten eine Unterstützung, andere hingegen zahlen gar nichts. Der Regierungsrat hält in seinem Bericht fest: Eltern erhalten im Kanton Schwyz schweizweit am wenigsten Subventionen und müssen so einen Grossteil der Kosten selber tragen.

Das wollen eine Initiative der SP und in der Folge ein entsprechender Gegenvorschlag des Regierungsrats jetzt ändern. Beide sehen eine viel stärkere Subventionierung vor. Dass man den Hebel bei den Kosten ansetzt, ist man sich einig. So sind die Kita-Ausgaben laut einer Umfrage des Bundesamts für Statistik (2018) der wichtigste Grund, warum Schweizer Eltern nicht öfter auf institutionelle Kinderbetreuungsangebote zurückgreifen. Der Kanton geht einen Schritt weiter als die SP-Initiative Interessant und eher ungewöhnlich für den bürgerlichen Kanton Schwyz: Der Gegenvorschlag der Schwyzer Regierung geht einen grossen Schritt weiter, als es die SP-Initiative vorsieht. Während die SP-Initiative zusätzliche Ausgaben von 1,86 Millionen Franken auslösen würde, rechnet man beim Gegenvorschlag mit 5,73 Millionen Franken, die sich Kanton und Gemeinden je zur Hälfte teilen sollen.

Der Kanton geht davon aus, dass die externe Kinderbetreuung künftig noch stärker in Anspruch genommen wird, wenn diese neu auch mehr subventioniert wird. Deshalb hat er auch eine Kostenprognose mit einem Anstieg der Nachfrage von zwanzig Prozent erstellt. In diesem Szenario würden die Jahreskosten für Kanton und Gemeinden im Falle der SP-Initiative 2,24 Millionen Franken betragen und beim Vorschlag des Regierungsrats 6,88 Millionen Franken.

Der markante Unterschied zwischen den beiden Vorschlägen: Der Regierungsrat setzt die Anspruchsberechtigung für Eltern bei einem noch höheren Einkommen an als die SP-Initiative. Die für die Hochrechnung festgelegte Anspruchsobergrenze liegt gemäss seinem Vorschlag bei einem Reineinkommen gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Bundes-Reineinkommen) von 153’215 Franken. Das entspricht bei einer vierköpfigen Familie einem kantonalen steuerbaren Einkommen von ungefähr 120’000 Franken.

Zwei Gemeinden verteilen Betreuungsgutscheine Die Begründung der Regierung: «Wir legen Wert darauf, dass auch gut ausgebildete und gut verdienende Eltern vom Anreiz der Beiträge profitieren können.» Die aktuellen Kosten «schrecken wohl auch viele Eltern des Mittelstands vor einer doppelten Erwerbstätigkeit ab».

Heute gibt es im Kanton 88 Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zwölf Jahre. Insgesamt nutzen rund 2400 Kinder eine Ganztagesbetreuung und 850 Kinder ein reines Mittagsangebot. So geben Eltern im Kanton Schwyz pro Jahr 15,8 Millionen Franken für Kinderbetreuungsangebote aus.

Der Kanton bezahlt derzeit keine direkte Unterstützung für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Er spricht nur jeweils einen Beitrag aus Mitteln des Lotteriefonds als Anschubfinanzierung, wenn eine neue Kita im Kanton Schwyz eröffnet wird. Zurzeit gibt es eine Finanzhilfe des Bundes für alle Gemeinden, die ihre Subventionen über die nächsten sechs Jahre erhöhen. Daraus ist ersichtlich, dass die Gemeinden die Institutionen unterschiedlich subventionieren.

Die Höhe der jeweiligen Beiträge ist laut dem zuständigen Departement des Innern nicht vergleichbar. Einerseits werden Kitas derzeit mit einer Defizitgarantie oder mit Direktzahlungen unterstützt, andererseits gibt es mit Arth und Freienbach zwei Gemeinden, die Betreuungsgutscheine anbieten. Das Initiativmodell der SP kennt zwei Abstufungen. Die Elternbeiträge im untersten Einkommensviertel werden um rund 75 Prozent entlastet. Eltern, die dem zweituntersten Einkommensviertel zugeordnet werden, erhalten eine hälftige Entlastung.

In Zahlen bedeutet das, dass rund sieben Prozent der steuerpflichtigen So profitieren Eltern bei Initiative und Gegenvorschlag Das Berechnungsmodell, das dem Gegenvorschlag des Regierungsrats zugrunde liegt, berechnet die Beiträge degressiv aufgrund des massgebenden Einkommens und aufgrund unterschiedlicher Parameter wie Erwerbspensum, Familiengrösse und Normtarifen.

Das endgültige Berechnungsmodell wird erst nach der Anhörung der Gemeinden auf Verordnungsstufe vom Regierungsrat festgelegt. Laut den provisorischen Berechnungen im Bericht der Regierung bewegen sich die Elternbeiträge der Anspruchsberechtigten zwischen dreissig und hundert Franken pro Kita-Tag. Rund 81 Prozent der steuerpflichtigen Bevölkerung könnten somit künftig von den kommunalen und kantonalen Beiträgen profitieren.

Zur Berechnung des Elternbeitrags für den Mittagstisch wird bei der SP-Initiative derselbe Schlüssel (75 beziehungsweise 50 Prozent) angewendet. In der Variante des Regierungsrats fallen für den Kanton keine Kosten an, weil der minimale Selbstkostenanteil von dreissig Franken die Kosten des Mittagstischangebots von 25 Franken übersteigt. Die Eltern haben also den ganzen Betrag selber zu bezahlen.

Schwyzer Familien sollen bei den Kosten stärker entlastet werden. Bevölkerung künftig nur noch Elternbeiträge in der Höhe von 32.50 Franken bezahlen würden – dies bei einem angenommenen Tagesgesamtbeitrag von 130 Franken pro Tag und Kind. Rund 13 Prozent der Eltern müssten noch Beiträge von 65 Franken pro Tag und Kind bezahlen.

Foto: Magnus Leibundgut

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