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Bundesgericht wird sich mit Seedi-Hochbrücke beschäftigen

In der Geschichte der geplanten Erschliessung des Seedamm-Centers in Pfäffikon wird ein weiteres Kapitel geschrieben. Die vor dem Verwaltungsgericht unterlegenen Beschwerdeführer ziehen vor das Bundesgericht.

RUGGERO VERCELLONE UND HANS-RUEDI RÜEGSEGGER

«Grünes Licht für den Bau der Hochbrücke», hiess es im Juni 2017. Seither wechselte die Ampel immer wieder mal auf Orange oder Rot. Dabei würde das Projekt, mittels Hochbrücke von der Autobahn A3 direkt zum Seedamm- Center fahren zu können, die Verkehrssituation in Pfäffikon massiv entlasten. Aber we-gen Einsprachen und Beschwerden ist die Hochbrücke schon fast eine nicht enden wollende Geschichte. Lärmrechtliche Vorschriften abklären Im Jahr 2016 ersuchte die Seedamm Immobilien AG den Gemeinderat Freienbach um die Bewilligung für den Bau einer Zufahrt abdemAutobahnanschluss Pfäffikon über eine Hochbrücke zum Seedamm-Center. Dadurch sollte ermöglicht werden, dass der Einkaufsverkehr nicht mehr nur via Etzelpark-Kreuzung und Schweizerhof-Kreisel fahren muss, sondern auch direkt ab der Autobahn zum Center gelangen kann. Die Hochbrücke würde die Autobahnzufahrt auch für den neu geplanten «Seedi»-Teil regeln und ist ebenfalls Voraussetzung für die Bewilligung des Anbau-Projekts der Migros auf dem westlichen Teil.

2017 wies der Gemeinderat Freienbach Einsprachen gegen das Projekt ab. Die Baubewilligung wurde unter verschiedenen Auflagen erteilt. Der Entscheid wurde an den Regierungsrat weitergezogen, der die Beschwerden aber ebenso abwies.

Deshalbwurdebeim Schwyzer Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Dieses hiess im Jahr 2019 die Beschwerde gut und wies die Sache an den Schwyzer Regierungsrat zurück. Die Rückweisung erfolgte mit der Begründung, es könne gestützt auf die Akten nicht beurteilt werden, ob die lärmrechtlichen Vorschriften eingehalten würden.

Deshalb sei abzuklären, ob die durch die geplante Verkehrsanlage erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte in der Umgebung einhalten würden.

In Zukunft eher weniger als mehr Verkehr Trotz erfolgter Auflage eines Lärmgutachtens, das die Einhaltung der Planwerte bestätigte, ging der Streit weiter. Gemeinderat und Regierungsrat bekräftigten in neuen Verfahren erneut die Baubewilligung, weshalb der Fall im Jahr 2021 wiederum beim Schwyzer Verwaltungsgericht landete.

Das Verwaltungsgericht wies in seinem jüngsten Entscheid auf sein erstes Urteil hin, das bezüglich Zonen- und Baukriterien verbindlich sei. Die Richter kamen zum Schluss, dass das Lärmgutachten «eher als grosszügig und auf jeden Fall nicht als zu gering zu qualifizieren» sei.

Das heisst, es werde eher mit einer geringeren Belastung als im Gutachten angenommen zu rechnen sein. Dabei würden die Planwerte eingehalten. Zu erwarten sei nämlich aufgrund des veränderten Einkaufsverhaltens (mehr Online-Shopping) keine Verkehrssteigerung.

Ausbaupläne im Fokus

Die Beschwerden wurden abgewiesen. Doch das letzte Wort in dieser nun jahrzehntelangen Geschichte ist noch nicht gesprochen. Der Fall liegt jetzt nämlich vor dem Bundesgericht in Lausanne. Das hat Auswirkungen auf die Center-Ausbaupläne, die immer noch warten müssen. «Die Ausgangslage hat sich nicht verändert », sagt Stefan Jenny, Geschäftsführer der Seedamm-Immobilien AG in Pfäffikon: «Es herrscht immer noch der Status quo.» Und Prognosen zu wagen, wann es weitergehen könnte, sei wohl etwas vom Schwierigsten.

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