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Trio wollte beim Dealer Marihuana stehlen

Mit Messer und Baseballschlägern wurde in eine Wohnung in Lachen eingedrungen und eine Familie bedrängt.

RUGGERO VERCELLONE

Am späten Abend im April 2019 beschlossen ein damals 21-jähriger Serbe, ein 20-jähriger Kosovare sowie ein 20-jähriger Serbe, sich in der Wohnung eines mutmasslichen Dealers in Lachen Marihuana zu beschaffen.

Den Stoff wollten sie aber nicht kaufen, sondern stehlen. Der ältere des Trios trug ein Messer auf sich, die beiden anderen Baseballschläger. Sie drangen in die Wohnung der Familie ein, wobei der Hauptbeschuldigte im Schlafzimmer des jüngsten Sohnes mit dem Messer vor dessen Gesicht herumfuchtelte und schrie: «Gäbet alles ane!» Der Junge konnte aber keine Drogen geben, weshalb ihm der Haupttäter ein Handy weggenommen haben soll. Als die Eltern hinzustiessen, trat das Trio die Flucht an, wobei es zu einem kleinen Handgemenge mit der Mutter und später mit dem Vater kam. Auf der Treppe wurde dabei der Vater beim Handgemenge mit dem älteren des Trios vom Messer im Gesicht verletzt.

Wollten sie nicht nur Drogen, sondern auch Geld?

Vor dem Schwyzer Strafgericht klagte der Staatsanwalt die drei wegen Hausfriedensbruchs, vollendeten und versuchten Raubes, mehrfacher Tätlichkeiten, versuchter Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung sowie der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (weil sie Cannabis konsumiert hatten) an.

Er forderte für den inzwischen nicht mehr auffindbaren Hauptbeschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten und für die beiden anderen bedingte Freiheitsstrafen von 24 Monaten. Für weitere Verstösse (SVG, Waffengesetz) verlangte er unbedingte und bedingte Geldstrafen sowie Bussen. Zudem sollte der Haupttäter zehn und die beiden Mittäter je fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Das Trio habe nicht nur Drogen, sondern auch Bargeld rauben wollen.

Die zwei Mittäter, die beide seit ihrer Kindheit in der Schweiz wohnen, bereuten in ihrer Befragung «die hirnlose Aktion». Sie seien einfach «wie Schafe mitgegangen ». Die Baseballschläger hätten sie zu ihrem Schutz mitgenommen. Geld hätten sie nicht gewollt. In einer aussergerichtlichen Vereinbarung verpflichteten sie sich, den Opfern eine Genugtuung zu bezahlen.

Auf Landesverweise für die beiden Mittäter verzichtet Das Strafgericht verurteilte den mehrmals vorbestraften Hauptbeschuldigten in Abwesenheit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, einer bedingten Geldstrafe von hundert Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 1820 Franken.

Zudem wurde er für drei Jahre des Landes verwiesen. Schliesslich hat er den Opfern eine Genugtuung von insgesamt 4000 Franken zu bezahlen. Vom Vorwurf des Raubes und Raubversuchs wurden alle drei freigesprochen, da ihnen nicht nachgewiesen werden könne, dass sie auch Bargeld stehlen wollten. Nicht rechtsgenüglich bewiesen sei auch die Entwendung des Mobiltelefons.

Die Mittäter wurden zu bedingten Freiheitsstrafen von acht Monaten, bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Auf das Aussprechen von fakultativen Landesverweisen verzichtete das Strafgericht, da deren Verschulden leichter wiege und eine gute Prognose bestehe.

Alle drei haben zudem Verfahrenskosten von je mehreren Zehntausend Franken zu bezahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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