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Liegenschaften gerechter besteuern

Mit einem Postulat fordern Kantonsräte aller im Kantonsrat vertretenen Parteien mehr Gerechtigkeit bei den Steuerwerten nicht-landwirtschaflicher Liegenschaften.

HANS-RUEDI RÜEGSEGGER

«Schwyzer Häuser werden nur zum halben Preis versteuert», hiess es im Mai 2020 in einem Bericht über die Steuerwerte nicht-landwirtschaftlicher Liegenschaften. Nun: Schon damals führte der Regierungsrat aus, dass das Bundesgericht Vermögenssteuerwerte in einer Bandbreite von siebzig bis hundert Prozent akzeptiere, dieser Wert aber in über zwei Dritteln der Schwyzer Gemeinden unterschritten werde. Der Grund liege darin, dass rund 75 Prozent der Liegenschaften auf der Wertebasis von 2004 – die letzte generelle Neuschätzung – bewertet seien, schreiben die fünf Kantonsräte Guy Tomaschett (SP, Freienbach), Paul Schnüriger (Die Mitte, Rothenthurm), Michael Spirig (GLP, Schübelbach), Bernhard Diethelm (SVP, Vorderthal) und Arno Solèr (FDP, Altendorf) in einem Postulat.

Die Situation ist dreifach ungerecht Seither erfolgte Wertsteigerungen seien nicht berücksichtigt worden. Eine Liegenschaft werde erst neu bewertet, wenn sie eine wesentliche Bestandes-, Wert- oder Nutzungsänderung erfahren hat.

Die Postulanten führen Beispiele an, wie sich der Steuerwert im Verhältnis zum Marktwert bei Liegenschften mit Wertebasis 2004 verhält: 49,5 Prozent in der Gemeinde Wollerau, 48,6 Prozent in der Gemeinde Freienbach oder 54,5 Prozent in Küssnacht.

Für die fünf Postulanten aus allen im Kantonsrat vertretenen Parteien sei die Situation dreifach ungerecht.

Zum Einen ist da der Zeitpunkt der Schätzung: Während neu erstellte Bauten zu einem aktuellen Wert bewertet werden, behalten bestehende Bauten ihren nicht mehr aktuellen Wert. «Benachteiligt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Neubauten, zum Beispiel junge Familien », schreiben die Postulanten. Bundesrechtswidrige Praxis soll behoben werden Eine Rolle spielt aber auch der Ort der Immobilie: Liegenschaften in Vorderthal oder in Muotathal würden bundesrechtskonform mit über siebzig Prozent des Verkehrswertes besteuert, Liegenschften in Freienbach oder Wollerau mit weniger als fünfzig Prozent.

Benachteiligt seien die Eigentümerinnen und Eigentümer in ländlichen Gemeinden, monieren die Postulanten. Dazu kommt noch die Art des Vermögens: Liegenschaften würden bis zu fünfzig Prozent rabattiert, alle anderen Vermögenskategorien wie Sparkonti oder Wertschriften würden zu hundert Prozent versteuert.

«Benachteiligt sind alle, die keine Wohnliegenschaften haben. » Die Postulanten fordern nun den Schwyzer Regierungsrat auf, aufzuzeigen, wie die bundesrechtswidrige Praxis behoben und die Bewertung der Liegenschaften allenfalls entpolitisiert beziehungsweise automatisiert werden könnte.

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