Veröffentlicht am

Diskussion um Finanzausgleich ist für die Regierung «abgeschlossen»

Kantonsräte machen in einer Interpellation die Unterschiede der Steuerbelastung von Gemeinden und Bezirken zum Thema. Der Regierungsrat lehnt eine verursachergerechte Beteiligung der Gemeinden an den NFA-Zahlungen ab.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Im Sommer haben die beiden SP-Kantonsräte Andreas Marty (Einsiedeln) und Aurelia Imlig-Auf der Maur (Schwyz) die Interpellation «Gemeinden verursachergerecht an NFA-Kosten beteiligen» eingereicht. «Eine verursachergerechte Kostenbeteiligung der Gemeinden und Bezirke bedingt, dass sich lediglich die Gemeinden und Bezirke an den NFA-Kosten beteiligen müssten, die eine überdurchschnittliche Steuerkraft haben», schreiben die Räte in ihrem Vorstoss: «Einsiedeln, Arth und Schwyz hatten im Jahr 2000 einen zwei Mal so hohen Steuerfuss wie der Durchschnitt der Höfner Gemeinden.» «Auch wenn der Steuerfuss der Gemeinden nicht in der Kompetenz des Kantons liegt, würden diese ihre Steuerfüsse noch so gerne senken», teilen die Kantonsräte mit: «Trotz Sparsamkeit ist dies kaum möglich. Ohne konkrete zusätzliche Massnahmen des Kantons werden die Steuerfussunterschiede nicht einmal mehr das Niveau vom Jahr 2000 erreichen können. Eine dieser Massnahmen könnte eine verursachergerechte Mitbeteiligung der Gemeinden an den NFA-Kosten sein.» Grenzabschöpfung wäre negativ «Die derzeit angewandte Systematik entspricht aufgrund der Beachtung des Steuersubjekts ungeachtet seiner Sitz- oder Wohngemeinde in Verbindung mit der erhöhten Steuerabschöpfung durch den Kantonstarif eben gerade einer verursachergerechten Finanzierung», antwortet der Regierungsrat: «Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich zum Beispiel die Steuerpflichtigen des Bezirks Einsiedeln nicht auch an den NFA-Kosten beteiligen sollen. Denn das betreffende potente Steuersubstrat löst ebenfalls NFA-Zahlungen aus.» Aufgrund der bereits hohen Grenzabschöpfung des IFA bei den Gebergemeinden könnte die Finanzierung des NFA-Beitrages nur über eine Erhöhung des Steuerfusses erfolgen. «Würden den Gebergemeinden die zusätzlichen NFA-Lasten entsprechend ihrer überdurchschnittlichen Steuerkraft aufgebürdet, wäre die Grenzabschöpfung in der Summe zwangsweise negativ», konstatiert der Regierungsrat.

Steuerautonomie würde eingeschränkt werden Die betreffenden Gemeinden müssten in extremis alle ihre Steuereinnahmen wieder abliefern und ihre Eigenmittel aufbrauchen, ohne auch nur einen Steuerfranken zugunsten ihrer Bürger einsetzen zu können. «Die Abschöpfung könnte nur über eine Erhöhung des Steuerfusses nivelliert werden», heisst es in der Antwort weiter: «Die Beteiligung der Gemeinden am NFA käme somit einer Vorschrift zur Minimalsteuer gleich und würde die Steuerautonomie der betroffenen Gemeinwesen erheblich einschränken.» Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass sich die bestehende Systematik im Kanton Schwyz in Bezug auf den NFA ordnungs- und finanzpolitisch zweifelsohne bewährt habe, bringt es der Schwyzer Regierungsrat auf den Punkt: «Auch der IFA erfüllt seinen Zweck und leistet einen wichtigen Beitrag, um die unterschiedlichen Voraussetzungen der Gemeinden trotz durchaus heterogenen Strukturen zu nivellieren.» Der Regierungsrat sehe keinen Handlungsbedarf für eine Beteiligung der Gemeinden an den NFA-Zahlungen und betrachte diese Diskussion unter unveränderten Vorzeichen als abgeschlossen.

Share
LATEST NEWS