Veröffentlicht am

Mehr Zeit für Schleppschläuche

Mehr Zeit für Schleppschläuche Mehr Zeit für Schleppschläuche

Die Beibehaltung der Verkäsungszulage stösst beim Bauernverein Einsiedeln auf Zustimmung

Der Bundesrat hat das landwirtschaftliche Verordnungspaket verabschiedet. Die Schleppschlauchpflicht wird um zwei Jahre verschoben. Die Verkäsungszulage wird derweil nicht – wie ursprünglich vorgesehen – gesenkt.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Die Schleppschlauchpflicht gilt erst ab Anfang des Jahres 2024 statt wie vorgesehen bereits ab 2022, wie der Bundesrat mitteilt », heisst es in einer Medienmitteilung des landwirtschaftlichen Infomationsdienses: «Die betroffenen Betriebe sollen so mehr Zeit für die Anschaffung der entsprechenden Geräte erhalten, da die Lieferzeiten lang sind.» Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst den Entscheid. Die Lieferfristen betrügen bis zu 18 Monate. Zudem sei für viele Betriebe noch gar nicht klar, welche Flächen von der Pflicht betroffen seien.

Verbände fordern eine Korrektur im Parlament

Die Verkäsungszulage hätte von 15 auf 14 Rappen pro Kilo Milch gesenkt werden sollen. Laut Bundesrat sei das nötig, weil das Budget ansonsten nicht ausreiche. Gleichzeitig wird die Verkehrsmilchzulage von 4,5 auf 5 Rappen pro Kilo Milch erhöht. Der SBV bedauerte die Kürzung der Verkäsungszulage und forderte das Parlament dazu auf, das Budget anzupassen, sodass die Kürzung nicht nötig sein wird.

Der Entscheid des Bundesrats, die Verkäsungszulage auf das Jahr 2022 von 15 auf 14 Rappen je Kilogramm Milch zu senken, habe bei den Verbänden vehementes und einhelliges Unverständnis hervorgerufen: Dies führe zu einem Abbau des Grenzschutzes für die Milch, vernichte im gröberen Umfang Wertschöpfung am Markt und setze das Preisgefüge unter Druck.

Der Bundesrat verstecke sich dabei gleichzeitig «mit äusserst fragwürdigen Argumenten» hinter dem «Willen des Parlamentes». Die Verbände haben im Rahmen der Budgetdebatte für das Jahr 2022 eine Korrektur im Parlament gefordert: Die Zulage für verkäste Milch müsse zwingend auf der im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Höhe von 15 Rappen bleiben. Senkung auf Vorrat «nach dem Willen des Parlaments» Gemäss dem kommunizierten Entscheid des Bundesrates vom 3. November wird die Zulage für verkäste Milch von 10,5 auf 9 Rappen je Kilogramm gesenkt und die allgemeine Verkehrsmilchzulage von 4,5 auf 5 Rappen je Kilogramm vermarkteter Milch erhöht.

In der Kombination führe das zu einer Senkung der Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen per 1. Januar. Eine Reduktion der Verkäsungszulage werde die wertschöpfungs- und exportstarke Käsebranche massiv schwächen – «notabene eine der stabilen und verlässlichen Exportbranchen auch in Zeiten von Covid-19».

Der Entscheid des Bundesrates führe dazu, dass die begrenzten Bundesmittel in der Summe weit ineffizienter eingesetzt werden, als es die aktuellen Budgetvorgaben erfordern. Weiter begründet der Bundesrat den Entscheid mit dem Willen des Parlamentes, der Molkereimilch mehr Mittel zukommen zu lassen. Keine Erhöhung auf Kosten der Verkäsungszulage Dabei bleibe unberücksichtigt, dass die zunehmenden – durch die Verwaltung gesprochenen – Bewilligungen für Veredelungsverkehr der Molkereimilch per Definition Mittel entziehen.

Bereits in der Vernehmlassung zum Agrarpaket vom März haben sich die Schweizer Milchproduzenten SMP, die FROMAR-TE, die Vereinigung der Schweizer Milchindustrie (VMI) und die Branchenorganisation Milch (BO Milch) dafür eingesetzt, dass die Zulage für verkäste Milch auf keinen Fall gesenkt werden dürfe.

Dies selbst dann nicht, wenn die von einzelnen Branchenpartnern geforderte Erhöhung der allgemeinen Milchzulage umgesetzt würde. «Der Bundesrat ignorierte leider alle Argumente», heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Einsiedler Landwirte sind erfreut über den Entscheid

Florian Kälin, Präsident des Bauernvereins Einsiedeln, begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Schleppschlauchpflicht in das Jahr 2024 zu verschieben: «Das Gesetz und der Markt wären gar noch nicht parat gewesen, wenn die Schleppschlauchpflicht bereits im kommenden Jahr eingeführt worden wäre.» Besser wäre noch, man würde ganz auf diese Pflicht in der Zukunft verzichten: «Ideal wäre, wenn die Landwirte auf freiwilliger Basis Schleppschläuche einsetzen würden», meint Kälin. Zudem wäre es gut, wenn die Bauern finanziell unterstützt würden bei dieser Massnahme.

Dass nun das Parlament entschieden hat, auf eine Senkung der Verkäsungszulage zu verzichten, wird bei den Milchbauern begrüsst: «Wir sind sehr erfreut über den Entscheid des Parlaments, die Verkäsungszulage bei 15 Rappen zu belassen », sagt Hanspeter Egli, Meisterlandwirt aus Trachslau.

Die Einsiedler Landwirte atmen auf: Sie sind sehr erfreut darüber, dass die Schleppschlauchpflicht um zwei Jahre verschoben wird. Foto: zvg

Share
LATEST NEWS