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Initative zeigen

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ZWISCHENLUEGETEN 3

LAURA KÄLIN

Wenn ich mich an meine «politische Bildung» in der Schule erinnere, kommt mir in den Sinn, dass sich das Bundesgericht in Lausanne befindet, dass für eine Volksinitiative 100’000 Unterschriften nötig sind sowie für ein Referendum 50’000 – auch wenn die Rahmenbedingungen unterdessen etwas verändert sind.

Das musste ich nachschauen: Alle Schweizer Bürger können mit einer Volksinitiative eine Revision der Bundesverfassung initiieren. Innert 18 Monaten müssen die benötigten 100’000 Unterschriften zusammenkommen. Seit 1891 kamen total 346 Volksinitiativen zustande, bisher 222 gelangten zur Abstimmung. Seit der Einführung nahm das Schweizer Stimmvolk jedoch erst 23 Volksinitiativen an.

Gegen Bundesgesetze und andere Erlasse der Bundesversammlung kann das fakultative Referendum ergriffen werden. Hierfür müssen innert 100 Tagen 50’000 Unterschriften gesammelt und von den Gemeinden bescheinigt werden, bevor diese bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Die Zahl der nötigen Unterschriften für ein fakultatives Referendum betrug zunächst 30’000. Nach der Einführung des Frauenstimmrechts vor 50 Jahren erhöhte man 1977 auf 50’000 gültige Unterschriften. Damals hatte die Schweiz 6,2 Millionen Einwohner, letztes Jahr waren es schon über 8,3 Millionen. Eventuell wäre es an der Zeit, die Zahl der Unterschriften erneut an das Verhältnis zur Bevölkerung anzupassen?

Laura Kälin *

Die direkte Demokratie ist der 20-Jährigen wichtig und soll unbedingt beibehalten werden. Sie würde einer Initiative zur Erhöhung der Anzahl benötigter Unterschriften für Referenden und Initiativen sofort zustimmen, beziehungsweise dafür eine Unterschrift leisten.

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