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Mobilfunkanlagen rücken in den Fokus

Der Trachslauer FDP-Kantonsrat Reto Keller fordert in einer Motion ein schlankes Bewilligungsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen ohne Leistungserhöhung. Unterstützt wird diese Motion durch die FDP-Fraktion sowie von Kantonsräten der GLP, der Mitte und der SVP.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Der Mobilfunk entwickelt sich, ähnlich wie das Stromversorgungsnetz, immer mehr zu einer kritischen Infrastruktur», schreibt die Schwyzer FDP in einer Medienmitteilung: «So verlassen sich immer mehr systemrelevante Einsatzkräfte und Einrichtungen wie Polizei, Versorgung, Logistik, Zug- und Busbetriebe oder Liftsteuerungen auf ein funktionierendes Mobilfunknetz. » Folgerichtig habe das Bundesamt für Bevölkerungsschutz den Ausfall des Mobilfunknetzes als eine der möglichen technischen Gefährdungen identifiziert. Grenzwerte würden überprüft

«Und nicht zuletzt ist die Mobilfunktechnologie für den Innovationsstandort Schweiz eine wichtige Schlüsseltechnologie der Zukunft», teilt die FDP mit: «Bei einer Mobilfunkanlage sind für den zuverlässigen Betrieb rund alle 18 Monate technische Anpassungen und Wartungsarbeiten nötig.» Die heutige Praxis führe oft dazu, dass diese Arbeiten in ressourcenintensiven und zeitraubenden Bewilligungsverfahren umgesetzt werden müssen. «Dies kann zu verzögerten Wartungen, technischen Problemen und Verwaltungskosten ohne Mehrwert führen», konstatiert die FDP: «Denn dass die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzwerte eingehalten werden, überprüfen die Behörden ohnehin.» Recht auf Einsprache im Fokus

Die Motion fordere ein schlankes Bewilligungsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen ohne Leistungserhöhung: So sollen bei Wartungen, Reparaturen oder Anpassungen einer bereits genehmigten Mobilfunkanlage ohne Leistungserhöhung nicht das ordentliche Baubewilligungsverfahren zur Anwendung kommen, sondern das vereinfachte oder das Meldeverfahren.

«Wird eine Mobilfunkanlage neu erstellt, bei einer bestehenden Anlage die Sendeleistung erhöht oder das äussere Erscheinungsbild der Anlage verändert, gilt weiterhin das ordentliche Bewilligungsverfahren, bei dem die Bevölkerung ihr Recht auf Einsprache weiterhin wahrnehmen kann», heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Die Mobilfunktechnologie ist eine wichtige Schlüsseltechnologie der Zukunft.

Beim Bau neuer Anlagen gilt weiterhin das ordentliche Bewilligungsverfahren.

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