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Auch für die Hoch-Ybrig-Bahn braucht es eine Sonderzone

Auch für die Hoch-Ybrig-Bahn braucht es eine Sonderzone Auch für die Hoch-Ybrig-Bahn braucht es eine Sonderzone

Die neue Gondelbahn ins Hoch-Ybrig wäre spruchreif. Noch muss ein Seilbahnkorridor ausgeschieden werden.

FRANZ STEINEGGER

Bei ihrer Inbetriebnahme 1970 waren die beiden Kabinen der Luftseilbahn von der Weglosen ins Hoch-Ybrig die grössten der Welt. Jetzt wird die Anlage ersetzt. Zwar läuft die Konzession erst im Jahr 2034 aus, doch hat sich die Familie Keller als Mehrheitsaktionärin entschieden, nicht so lange zuzuwarten – auch, weil der Aufwand für die Unterhaltsarbeiten von Jahr zu Jahr höher ausfällt.

Schon seit einiger Zeit ist bekannt, dass die Pendelbahn durch eine Gondel-Umlaufbahn ersetzt werden soll (EA 8/21). Die Planung wurde zügig vorangetrieben. «Auf der baulich-technischen Seite sind wir so weit, dass wir das Baugesuch einreichen könnten», sagt Geschäftsführer Urs Keller.

Seilbahnen dürfen nur noch in Sonderzonen erstellt werden

Während man bei der Planung ein ausführungsreifes Projekt vorlegen könnte, müssen auf der Bewilligungsschiene noch zwei Hürden genommen werden. Im Rahmen einer Zonenplanrevision muss ein Seilbahnkorridor ausgeschieden werden. Denn nach den neuesten Vorschriften des Raumplanungsgesetzes darf keine Bahn mehr neu gebaut oder ersetzt werden, welche nicht in dieser Sonderzone liegt.

Im Merkblatt «Nutzungsplanung bei Seilbahnvorhaben» wird unter anderem festgehalten: «Neu- und Ersatzanlagen müssen als Voraussetzung für die Plangenehmigung grundsätzlich in einer geeigneten Nutzungszone liegen» und «Bei der Festlegung einer Wintersportzone sind die Nutzungsvorschriften so auszugestalten, dass die Wintersportzone explizit die entsprechenden Infrastrukturen zulässt. »

Volk entscheidet über die Zonenplanrevision

«Derzeit läuft auf den Gemeinden Oberiberg und Unteriberg ein Mitwirkungsverfahren. Wir hoffen, dass wir da zügig vorankommen und die Zonenplanrevision im nächsten Frühling zur Abstimmung gelangt», erklärt Urs Keller. Dabei will die Hoch-Ybrig AG nicht nur die neue Gondelbahn rechtskonform einzonen, sondern sämtliche Anlagen: Skilifte, Sesselbahnen und selbst Förderbänder. Im gleichen Atemzug wird auch die Skilift Oberiberg AG ihre Anlagen in Oberiberg zonenkonform ausscheiden lassen.

Wenn diese Abstimmung positiv verläuft, folgt das eigentliche Baubewilligungsverfahren. Im besten Fall könnte im Frühling 2023 mit dem Bau der neuen Anlage begonnen werden. Es ist vorgesehen, die neue Bahn zu bauen und die alte parallel dazu in Betrieb zu halten. Gebaut werden könnte während zweier Sommerhalbjahre.

Das setzt ein präzises Timing voraus: «Wenn die Masten für die Gondelbahn gesetzt und die Stationen neu gebaut sind, werden wir in einem kurzen Zeitfenster den grossen Gittermast demontieren, die alten Seile ausziehen und die neuen einlegen », erklärt Urs Keller den sportlichen Bauplan. Doch zuerst müssen noch die zwei administrativen Hürden genommen werden.

Noch fährt sie rauf und runter: Doch für die Pendelbahn mit Jahrgang 1970 ist eine Umlaufbahn mit Gondeln geplant. Foto: Victor Kälin

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