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Kommt die Lösung, kommt der Abtausch

Wenn in Reichenburg dereinst eine definitive Lösung für den Knotenpunkt Speerstrasse-Autobahnzubringer realisiert ist, würde der Kanton den Zubringer als Kantonsstrasse anerkennen – sollte dies notwendig werden.

SILVIA GISLER

Im Oktober 2019 wurde der Regierungsrat mittels Motion beauftragt, die Trägerschaft für die Speerstrasse unter Einbezug aller beteiligten Gemeinwesen neu zu regeln und dem Kantonsrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Im September 2020 wurde die Motion für erheblich erklärt.

Jetzt – also zwei Jahre nach der Eingabe – liegt die Antwort der Regierung vor. Darin bekräftigt der Regierungsrat, dass er die (regionale) Bedeutung der Speerstrasse stets anerkannt habe. Er teile die Meinung der Motionäre, dass sie zu einer wichtigen Verbindungs- und Umfahrungs-/ Entlastungsstrasse geworden ist, die für den Autound Schwerverkehr nicht mehr wegzudenken ist.

Der Regierungsrat geht sogar noch weiter und hält fest, «dass die heutigen Fahrbeziehungen zwischen dem Zubringer zur Autobahn und der Speerstrasse dauerhaft gewährleistet und gesichert werden müssen». Hierfür bedürfe es eines sicheren Knotens. Dies wird auch vom Astra unterstützt, welches derzeit in der Planung der entsprechenden definitiven Lösung steht.

Wird der Zubringer zur Kantonsstrasse?

Sollte hieraus und im Rahmen einer gesamthaften Bereinigung der Zuständigkeiten bezüglich der betroffenen Anlagen eine Änderung der Trägerschaft der Verbindungsstrecke zwischen dem Kreisel «Stutz» und dem Autobahnanschluss notwendig werden, «wird der Regierungsrat diese als Verbindung zwischen der Kantonsstrasse und dem Autobahnanschluss und damit als Zubringer zur Autobahn als Kantonsstrasse anerkennen».

Im Weiteren heisst es, dass die Speerstrasse – heute noch im Besitz der Linthebene-Melioration – unentgeltlich ins Eigentum des Bezirks March übergehen soll. Sie könne nicht als Kantonsstrasse anerkannt werden, da sie im Gegensatz zur Kantonsstrasse Nr. 3 sowie den Nationalstrassen N3 und N15 keine Durchgangsfunktion von kantonaler oder interkantonaler Bedeutung aufweise.

Gleiches gelte im Übrigen auch für die Allmeindli-/Benknerstrasse bis zur Speerstrasse und weiter zur Kantonsgrenze Schwyz/St.Gallen. Dieser Strassenabschnitt soll vom Bezirk March an die Gemeinde Reichenburg überführt werden.

«Nachdem die erste Hälfte dieses Strassenabschnitts im eigentlichen Dorf- beziehungsweise Siedlungsgebiet der Gemeinde liegt, macht diese Trägerschaftsänderung auch von der Sache her durchaus Sinn und öffnet der Gemeinde gewisse neue Möglichkeiten», heisst es im Bericht. Sodann würden die beiden zum Abtausch geplanten Strassen (-abschnitte) etwa die gleiche Länge aufweisen und sich beide in einem guten respektive sanierten Zustand befinden, so dass in den nächsten Jahren insoweit keine namhaften Ausgaben zu erwarten seien.

Bürger müssen Ja sagen Über die beiden Trägerschaftsänderungen werden – voraussichtlich im nächsten Jahr – die Stimmbürger im Bezirk March und in der Gemeinde Reichenburg entscheiden. Die allfällige Übernahme des Zubringers durch den Kanton erfolge unabhängig davon. «Mit diesen Vorgehensweisen und Massnahmen lässt sich insgesamt eine sachgerechte, faire, dauerhafte und mit der geltenden Rechtslage übereinstimmende Lösung rund um die Speerstrasse und den Autobahnzubringer bewerkstelligen.» Damit würden sich auch die Forderungen der Motion als erfüllt erweisen.

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