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Ehe für alle, warum lässt Gott es zu???

ABSTIMMUNGEN

Im 1. Korintherbrief Kapitel 7 des neuen Testaments ist die Ehe und Ehelosigkeit ausführlich geregelt. Damit ist eine Änderung des Schweizerischen ZGB für uns überflüssig. Die Ehe wird also nicht nur vor dem Zivilstandsbeamten, sondern vor allem Gott geschlossen. Und die Kirche schaut, wie auch die politischen Parteien, mehr oder weniger tatenlos zu.

Ein weiteres Mal befinden wir uns vor einem «Sodom und Gomorra ». Deshalb wehret den Anfängen mit einem «Nein».

Roland Michael Bucher (Einsiedeln)

Am 26. September wird über die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern (99-Prozent-Initiative)» abgestimmt. Lanciert wurde die Initiative von den Jungsozialisten und verlangt, dass Kapitaleinkommen wie Zinsen, Mieterträge oder Dividenden zu 150 Prozent besteuert werden. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Die Initiative betrifft KMU und speziell Familiengesellschaften ganz direkt. Die Initiative will Kapitaleinkommensteile über einem Schwellenwert im Umfang von 150 Prozent besteuern. Der Initiativtext sagt nicht, was mit Kapitaleinkommen gemeint ist. Nach Auslegung der Initianten wären es Zinserträge (auch Mietzinsen), Dividenden und Kapitalgewinne. Ohne es ausdrücklich zu sagen: Das Ende der Dividendenteilbesteuerung soll eingeläutet und eine Steuer auf private Kapitalgewinne eingeführt werden.

Die 99-Prozent-Initiative ist unklar formuliert und lässt einen grossen Spielraum zu, wie das Begehren umgesetzt werden soll. Wer von dieser Initiative genau betroffen ist und wie weit die steuerliche Mehrbelastung reicht, ist aufgrund diverser ungeklärter Rechtsbegriffe noch völlig offen und kann kaum realistisch abgeschätzt werden.

Es ist absurd, heute Schweizer Familienunternehmen und KMU mit Milliarden durch die Coronakrise zu helfen, um sie dann gleich wieder mit einer neuen Steuer zur Kasse zu bitten. Die 99-%-Initiative würde die dringende notwendige wirtschaftliche Erholung im Keime ersticken.

Im Initiativtext wird ausdrücklich die Wertsteigerung auf Immobilien erwähnt, eine klare Bestimmung erfolgt jedoch erst durch die Umsetzung der Gesetzgeber. Es ist davon auszugehen, dass Immobilien als Kapital gelten und die Gewinne/ Erträge aus Immobilien (Veräusserungsgewinne, Eigenmietwert, Miet- und Pachtzinserträge) damit oberhalb des Freibetrages zu 150 Prozent besteuert werden. Für diese unklar formulierte Initiative lege ich am 26. September ein klares Nein in die Urne.

Anni Zehnder, Furrenmatte (Einsiedeln)

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