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Süchtiger kommt glimpflich weg

Das Kantonsgericht sprach einen 49-jährigen Iraker von einigen Anklagepunkten frei.

RUGGERO VERCELLONE

Der Iraker gehörte einer Gruppe von Drogensüchtigen aus der Region Einsiedeln an, die nebst ihm aus drei Schweizern im Alter zwischen damals 19 und 32 Jahren sowie einer Schweizerin im Alter von 23 Jahren bestand. Sie waren ohne Arbeit, mittelund perspektivlos, erhielten zum Teil Sozialhilfe oder IV-Gelder und konsumierten nebst Drogen auch Alkohol und Medikamente. Im Rausch gingen sie 2018 jeweils recht brutal aufeinander los. In einem Fall zündeten sie einem schlafenden Kollegen die Socken an den Füssen an, die sie zuvor mit Deodorant eingesprayt hatten. Alle Beteiligten wurden vom Strafgericht unter anderem wegen Raufhandels, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Drohung, geringfügigen Diebstahls und Drohung (auch gegenüber Beamten) zu happigen Strafen verurteilt.

Staatsanwältin forderte mehrjährige Freiheitsstrafe

Während die Schweizer die Urteile akzeptierten, wehrte sich der Iraker vor Kantonsgericht gegen die bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten, gegen die Busse von 350 Franken und den dreijährigen Landesverweis. Er verlangte in den Hauptanklagepunkten Freisprüche, da er sich nicht aktiv am Raufhandel beteiligt habe. Die anderen hätten ihn beschuldigt, um sich selbst zu entlasten.

Mit ihrer Anschlussberufung forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, eine Busse von 400 Franken und einen Landesverweis. Der an Hepatitis C erkrankte Beschuldigte habe sich auch der Verbreitung von Krankheiten schuldig gemacht, weil er mindestens dreimal zugebissen hatte, um seine Kontrahenten mit der Krankheit anzustecken. Das Strafgericht hatte den Beschuldigten in diesem Punkt freigesprochen.

Berufung des Irakers teilweise gutgeheissen Das Kantonsgericht hat die Anschlussberufung der Staatsanwältin abgewiesen und die Berufung des Irakers teilweise gutgeheissen. Dies geht aus dem Urteilsdispositiv hervor, das noch ohne Begründung vorliegt. Der Mann wurde vor allem vom Vorwurf des Raufhandels und der Drohung freigesprochen. Schuldig bleibt er wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte, geringfügigen Diebstahls sowie Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die bedingte Freiheitsstrafe wurde auf 180 Tage heruntergesetzt, die Busse von 350 Franken bleibt bestehen. Zudem muss er eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 1200 Franken bezahlen. Da er in den schwersten Anklagepunkten freigesprochen wurde, fällt die Landesverweisung weg.

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