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«Das ist rein privater Natur»

SVP-Mann Bernhard Diethelm bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl gegen ihn ein Verfahren eröffnet hat.

STEFAN GRÜTER

Der Vorderthaler SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm bestätigte, was auch unsere Zeitung in der letzten Woche (EA 61/21) publik machte: «Ich bestätige hiermit, dass eine Untersuchung im Kanton Zürich läuft, ich jedoch davon ausgehe, dass das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt, da ich unschuldig bin», schreibt der 38-jährige SVP-Hardliner. «Im Übrigen weise ich darauf hin, dass der untersuchte Sachverhalt rein privater Natur ist, welcher meine politische Tätigkeit und mein politisches Amt in keiner Art und Weise tangiert und daher auch nicht von öffentlichem Interesse ist», so der gewählte Kantonsrat Bernhard Diethelm. «Vermutlich will mir jemand politisch schaden» Offensichtlich versuche jemand durch die Veröffentlichung, «welche mutmasslich unter Verletzung von Geheimhaltungspflichten erfolgt ist» – so die Stellungnahme –, ihm politisch zu schaden. Darauf deute auch der Hinweis auf seine politische Gesinnung im Artikel unserer Zeitung hin. Er behalte sich Strafanzeige wegen Geheimnisverletzung vor.

Die Medienstelle der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bestätigte vorgängig, dass im «Fall Diethelm» ein Strafverfahren geführt wird, «bei dem es zu einer vorläufigen Festnahme und polizeilichen Zuführung des Beschuldigten an die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl gekommen ist».

«Streit im Privatbereich» Recherchen des «March Anzeigers » deuten darauf hin, dass es sich um einen Zwischenfall im Rotlicht-Milieu gehandelt haben soll. Gegenüber «20min online » stellte Diethelm diesen Sachverhalt in der letzten Woche noch vehement in Abrede. «Dies wurde an den Haaren herbeigezogen », wird er vom Online- Medium zitiert. In seiner persönlichen, schriftlichen Stellungnahme ist davon aber nichts zu lesen. Es soll sich um einen Streit gehandelt haben, der im Privatbereich stattgefunden haben soll. Gegenüber dem «Boten der Urschweiz» sagte Diethelm, dass es zu einer Auseinandersetzung mit einer Tätlichkeit zwischen ihm und einer erwachsenen Person gekommen sei und dass er vier Stunden lang verhört worden sei.

Polizei und Staatsanwaltschaft wurden aktiv

Im Zusammenhang mit diesem «Streit im Privatbereich» wurden sowohl die Stadtpolizei Zürich als auch die Kantonspolizei Schwyz aktiv. Und nun liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl, die entscheiden muss, ob – wie wir in der letzten Ausgabe berichteten – Anklage erhoben wird oder nicht. Mit einem Entscheid in dieser Angelegenheit dürfte aber nicht vor dem Herbst gerechnet werden.

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