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Rücksicht beim Stand-up-Paddeln

IN KÜRZE

Wassersport. «Stand-up-Paddeln kann Wasservögel und andere Wildtiere empfindlich stören », schreiben die Schweizerische Vogelwarte Sempach und Pro Natura in einer Medienmitteilung: «Zwar wird der Sport oft leise und bedächtig ausgeübt.» Doch Erfahrungen zeigten, dass Tiere die menschliche Silhouette und die Bewegungen als bedrohlich wahrnehmen würden. Sportund Naturschutzkreise erinnern nun gemeinsam mit den Behörden an die Empfehlungen, wie beim Stand-up-Paddeln Störungen für Vögel und andere Wildtiere reduziert werden können.

Vögel ergreifen die Flucht

«Immer mehr Menschen praktizieren Stand-up-Paddeln», teilen die Organisationen mit: «Wasservögel können bereits auf einen einzelnen Paddelnden in tausend Meter Abstand mit Flucht reagieren.» Das könne ihr Überleben und ihren Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen.

Stand-up-Paddeln werde ganzjährig und insbesondere auch im flachen Wasser in Ufernähe ausgeübt. «So gelangen Menschen in bisher wenig gestörte Gebiete », heisst es in der Mitteilung weiter: «Durch die Störwirkung werden wichtige Lebensräume und insbesondere Brut- und Rastgebiete gefährdet.» Die Schweizerische Vogelwarte hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Schweizerischen Kanu-Verband, Pro Natura, der Jagd- und Fischereiverwalter- Konferenz und dem Bundesamt für Umwelt Empfehlungen erarbeitet, wie Paddelnde ihre Störungen reduzieren und so den Stress für die Tiere verringern können. Besonders wichtig sei, dass man sich vor dem Stand-up-Paddeln informiere, wo Ein- und Auswasserstellen liegen würden und ob es am Gewässer Schutzgebiete gebe./Mitg.

Kanton. «Am 1. August finden im Bundesbriefmuseum zwei öffentliche Führungen statt», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: Im Zentrum stehen der Bundesfeiertag und die Frage, was dieser Tag mit dem berühmtesten Dokument der Schweiz zu tun hat: dem Bundesbrief von 1291. Der Bundesfeiertag wird jedes Jahr überall in der Schweiz gefeiert – doch warum eigentlich gerade am 1. August? Der Grund dafür wird im Bundesbriefmuseum aufbewahrt: der Bundesbrief, datiert auf Anfang August 1291. Während einer Führung durch die Ausstellung wird der Bundesbrief vorgestellt: Ist dieser tatsächlich die Gründungsurkunde der Schweiz? Die erste Führung beginnt um 14.30 Uhr, die zweite um 15.30 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt und eine Teilnahme nur auf Voranmeldung möglich: bundesbriefmuseum@sz.ch oder 041 819 20 64./Bid/i

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