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Verbot der Schifffahrt ist aufgehoben worden

IN KÜRZE

Kanton. Das vom Kanton für den Schwyzer Teil des Vierwaldstättersees angeordnete Verbot der privaten Schifffahrt kann per sofort wieder aufgehoben werden. Als Folge der Hochwasserlage des Vierwaldstättersees und der für diesen geltenden (höchsten) Gefahrenstufe 5 hat der Kanton Schwyz am 16. Juli entschieden, auf dem Schwyzer Teil des Vierwaldstättersees ab Samstag und mit Wirkung bis auf Widerruf die Schifffahrt für alle Boote inklusive Stand-up-Paddles und dergleichen zu verbieten. «Damit sollte primär verhindert werden, dass durch Wellenschlag der Schiffe das Wasser weitere Uferpartien überschwemmt und dadurch zusätzliche Schäden an Liegenschaften und Einrichtungen verursacht», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung.

«Nachdem sich der Wasserstand des Vierwaldstättersees bereits am Wochenende zunächst stabilisiert hatte und er inzwischen wieder deutlich zurückgegangen ist, bedarf es des Verbots der privaten Schifffahrt nicht mehr», teilt die Kanzlei mit: «Dieses Vebot wird in Absprache mit den weiteren Anrainerkantonen somit mit Wirkung ab sofort wieder aufgehoben.» Dennoch ergehe der Appell an die Bevölkerung, bei Aktivitäten am und auf dem Wasser weiterhin die erforderliche Vorsicht walten zu lassen und bei der Schifffahrt unnötigen Wellenschlag zu vermeiden./ BD/i

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