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Strafklage gegen illegalen Abbruch ist in Vorbereitung

Die Gemeinde Schübelbach schreitet gegen die Nacht- und Nebelaktion an der Adlerstrasse in Siebnen ein.

STEFAN GRÜTER

Die Bauherrschaft, die Mitte Mai an der Adlerstrasse in Siebnen drei Häuser in einer Nacht- und Nebelaktion abbrechen liess, wird wohl kaum ungeschoren davonkommen. «Wir sind derzeit daran, die Fakten zusammenzutragen und eine umfangreiche Dokumentation der Abläufe und Ereignisse zusammenzustellen », bestätigte der Schübelbachner Gemeindeschreiber Martin Müller auf Anfrage. «Die Gemeinde muss eigentliche Ermittlungsarbeit leisten, um die Staatsanwaltschaft bestmöglichst dokumentieren zu können.» Noch ist offen, ob eine gemeinsame Strafanzeige von Gemeinde und dem kantonalen Amt für Kultur, sprich der kantonalen Denkmalpflege, eingereicht wird. «Wir von der Gemeinde werden aber auf jeden Fall gegen den illegalen Abbruch klagen», so Müller weiter. Baugesuch ist nicht sistiert

Ähnlich tönte es vor zwei Monaten auch von der kantonalen Denkmalpflege. «Das geht doch einfach nicht», liess sich damals die kantonale Denkmalpflegerin Monika Twerenbold zitieren und verwies auf das laufende Verfahren, das auch auf kantonaler Ebene in die Wege geleitet worden ist.

Ball liegt beim Kanton

Das Baugesuch der WG Immobilien Invest AG, welche auf dem Gelände 21 Eigentumswohnungen erstellen will, ist aber derzeit nicht sistiert. «Unserer Ansicht nach müsste dies die Denkmalpflege, also der Kanton tun, weil gegen denkmalpflegerische Belange verstossen worden ist», so der Schübelbachner Gemeindeschreiber weiter. Der widerrechtliche Abbruch und die Einschätzung der Denkmalpflege im laufenden Baugesuchsverfahren seien zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Müller zieht den Vergleich bei: «Wenn jemand die Steuern nicht bezahlt, kann er sehr wohl ein Gesuch für den Bau eines Gartenhäuschens einreichen, das dann den normalen Verlauf nimmt.» «Nicht einfach zur Tagesordnung übergehen» Und Gemeindepräsident Othmar Büeler ergänzt: «Die Gemeinde Schübelbach wird alles Mögliche unternehmen, damit in diesem Fall nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen wird.»

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