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Am Nidlaubach soll Gewässerraum verschoben werden

Am Nidlaubach soll Gewässerraum verschoben werden Am Nidlaubach soll Gewässerraum verschoben werden

Wegen einer Einsprache muss der Zonenplan Teil Siedlung mit dem Ausschnitt Nidlaubach nochmals öffentlich aufgelegt werden. Am Nidlaubach soll Gewässerraum verschoben werden.

KONRAD SCHULER

Folgende Unterlagen waren zur Teilrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Unteriberg während der Auflagefrist vor einem Jahr öffentlich aufgelegt worden: Zonenplan Teil Siedlung und Teil Landschaft inklusive deren Änderungen, Baureglement und weitere orientierende Beilagen, Planungsbericht sowie die Berichte zur Mitwirkung und zur Umsetzung der kantonalen Vorprüfung.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung, umfassend den Zonenplan und das Baureglement, umfasst im Wesentlichen die Umsetzung der Naturgefahrenkarte und des Gewässerraumbedarfs, die als Auftrag aus dem Planungs- und Baugesetz respektive der Gesetzgebung des Bundes hervorgehen.

Bei der Umsetzung der Naturgefahrenkarte gilt es, Vorgaben des Regierungsrates zur kantonalen Naturgefahrenstrategie zu berücksichtigen. Gemäss diesen Vorgaben sind die Gefahrenzonen (rot, blau, gelb) über das gesamte Siedlungsgebiet darzustellen respektive festzulegen. Dies führt zur neuen Struktur des Zonenplans. Neben den bisher dargestellten Planinhalten werden neu die Nichtbauzonen sowie die Gefahrenzonen und die neuen Gewässerbaulinien dargestellt. Gewässerraumzonen festlegen

Entsprechend dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen, welcher erforderlich ist für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung.

In der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Unteriberg soll die Festlegung der Gewässerräume im Bereich von rechtskräftigen Bauzonen mittels Gewässerbaulinien erfolgen.

Gewässerbaulinie am Nidlaubach Vor einem Jahr gingen sechs Einsprachen ein. Sie wurden vom Gemeinderat abgewiesen oder teilweise gutgeheissen. Auf die Beschlüsse des Gemeinderates hin gingen keine neuen Beschwerden mehr ein. Wegen der Einsprache am Nidlaubach muss dieser Ausschnitt nochmals öffentlich aufgelegt werden. Die Einsprecher hatten gefordert, dass der Gewässerraum um fünf Meter von der rechten Bachseite auf die linke Bachseite verschoben werde. Der Gemeinderat akzeptierte nun eine geringfügige Verschiebung um drei Meter. Da dieser Entscheid Dritte betrifft auf der linken Bachseite, muss das Vorhaben nochmals öffentlich aufgelegt werden. Betroffen sind auf der rechten Seite die Gewässerräume innerhalb der Bauzonen auf KTN 323, 553, 584 und 609.

Jedermann ist zur Einsprache berechtigt. Allfällige Einsprachen sind bis am 9. August schriftlich an den Gemeinderat zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Begehren erwünscht Die letzte Ortsplanungsrevision in Unteriberg liegt bereits einige Jahre zurück. Die Orts- und Zonenplankommission hat deshalb bereits die Vorarbeiten für eine Überarbeitung der aktuellen Ortsplanung an die Hand genommen.

Damit schon vor dem offiziellen Mitwirkungsverfahren bereits möglichst viele Ortsplanungsthemen geprüft werden können, bittet die Orts- und Zonenplankommission die Bevölkerung und interessierte Personen um die Einreichung von Begehren Zonenplanänderungen. Begehren sind in schriftlicher Form bis am 30. September einzureichen.

Zwischen dem 2. und 4. Ausleit-Sporn soll am Nidlaubach der Gewässerraum um drei Meter auf die linke Bachseite verschoben werden.

Foto: Konrad Schuler

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