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Die Sache mit der Muldenrinne

Die Sache mit der Muldenrinne Die Sache mit der Muldenrinne

Nach dem Klosterplatz-Vergleich zwischen Kanton und Bezirk sind noch nicht alle Fragen zur Pflästerung geklärt

Der «Platz im Platz» auf dem Klosterplatz kann endlich weitergebaut werden. Ein Vergleich zwischen dem Bezirk und der Denkmalpflege wurde erzielt. Doch was bedeutet das konkret für Gehbehinderte?

WOLFGANG HOLZ

«Ich bin erleichtert, denn jetzt geht es weiter», sagt Heino von Prondzynski, Projektleiter des Klosters Einsiedeln in Sachen Klosterplatzsanierung, erleichtert. Kein Wunder.

Sandverfugt ungebunden

Denn nun ist entschieden, wie die Pflästerung des «Platzes im Platz» aussehen soll. Gemäss der ursprünglich vorgeschlagenen Gestaltung des Platzes wird der Bezirk, wie berichtet (EA52/2021) bis im Herbst ein neues Baugesuch einreichen, das vorsieht, den Platz mit ungebundenen, sandverfugten, gespaltenen und zugehauenen Flusskieseln in Reihenpflästerung zu pflastern.

Ausgenommen sind einzig die zum Marienbrunnen führenden «Muldenrinnen» beziehungsweise hindernisfreien Streifen, die aus Rücksicht auf gehbehinderte Personen mit geschnittenen, geflammten, ovalen und in Mörtel verfugten Flusswacken gepflastert werden. So hat es das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz in einer jüngsten Medienmitteilung erklärt.

Wo und wie können sich Gehbehinderte bewegen?

Doch was heisst das konkret für gehbehinderte Personen? Wie und wo werden sie den «Platz im Platz», der ja hälftig im Eigentum des Klosters und des Bezirks ist, genau hindernisfrei benutzen können? «Es wird auf jeden Fall ein rund zwei Meter breites, gepflästertes Band geben, das aussen entlang den beiden Arkadengängen sowie parallel zur neuen Klostertreppe verläuft», erklärt Heino von Prondzynski, der ja gleichzeitig Präsident «Freunde des Klosters Einsiedeln» ist. Grund: Das Kloster habe sich von Anfang an zum Ziel gesetzt, den «Platz im Platz» auch für Gehbehinderte begehbar zu machen.

«Und da die gebundenen Pflästerungen in den Arkaden jeweils zu schmal sind, damit gehbehinderte Personen mit einem Rollator oder im Rollstuhl aneinander vorbeikommen, wird dieses rund zwei Meter breite Band mit in Mörtel verfugten und geschliffenen Flusswacken zum einen ausserhalb der Nord- und Südarkade, zum anderen unterhalb der Klostertreppe gepflästert », so von Prondzynski. Damit wird für Gehbehinderte der gleiche hindernisfreie Standard geschaffen, wie er jetzt schon in Form des neuen Weges entlang der Fassade direkt vor der Klosterkirche verläuft. Doch die Regenrinnen-Lösung?

So weit so gut. Doch was ist mit dem Zugang zum Marienbrunnen? Müssen Gehbehinderte tatsächlich mit einer Art Regenrinne – der Kanton spricht von «Muldenrinnen» –, vorliebnehmen, wenn sie zum Marienbrunnen wollen? Denn bekanntlich soll der restliche Platz ja nun gemäss Denkmalpflege mit ungebundenen, sandverfugten Flusskieseln gepflästert werden – eine Unterlage, auf der sich Gehbehinderte also nicht optimal fortbewegen können.

«Wie dies am Ende konkret ausgeführt werden soll, darüber möchte ich nicht spekulieren », sagt Heino von Prondzynski. Darüber müsse letztendlich das Landschaftsarchitekturbüro Vogt befinden, das seinen Entwurf im Baugesuch einreichen werde. Allerdings könne davon ausgegangen werden, dass durch das rechteckige Behauen der Flusskiesel eine bessere Verfugung erzielt werden könne.

Ein optimaler, hindernisfreier Standard für Gehbehinderte wird dadurch aber nicht erreicht, räumt von Prondzynski ein. «Wir wollen auf jeden Fall, dass der Platz im Platz von allen Menschen genutzt werden kann – gemäss den topografischen Möglichkeiten», sagt er. Womit er andeutet, dass der Weg zum Marienbrunnen von den Arkaden und der Klostertreppe aus jeweils einem Gefälle unterliegt. Ein Gefälle, das Gehbehinderten womöglich zur Gefahr werden könnte – sollte man hier versuchen, einen festverfugten Weg zu pflästern?

Architektenbüro wartet auf Neustart Was die konkrete Gestaltung des Platzes im Platz anbelangt, ist also noch nicht alles klar. Das bestätigt auch das Landschaftsarchitektenbüro Vogt in Zürich. Zum einen sei man aber generell nicht befugt, zum Klosterplatz Auskunft zu geben. Zum anderen warte man derzeit auf einen Neustart der Gespräche in Bezug auf die Ausarbeitung des Baugesuchs.

«Die Thematik beziehungsweise das neue Baugesuch ist intern in Bearbeitung, und die von Bezirk und Kloster beauftragten Unternehmer sind nicht ermächtigt, nach aussen zu kommunizieren», erklärte Einsiedelns Landschreiber Patrick Schönbächler gegenüber unserer Zeitung. Die Ausarbeitung der Details und der Planunterlagen sei ein interner Prozess und diese müssten zuerst intern geklärt werden. Dann würden sie öffentlich aufgelegt und könnten von Dritten und natürlich auch medial diskutiert werden.

«Wir wollen auf jeden Fall, dass der Platz im Platz von allen Menschen genutzt werden kann – gemäss den topografischen Möglichkeiten.»

Heino von Prondzynski

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