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Einsiedeln und das Bildungsdepartement haben sich zum Klosterplatz geeinigt

Einsiedeln und das Bildungsdepartement  haben sich zum Klosterplatz geeinigt Einsiedeln und das Bildungsdepartement  haben sich zum Klosterplatz geeinigt

Der Vergleich zwischen dem Bezirk Einsiedeln und dem Bildungsdepartement steht; auf dem Klosterplatz kann es wieder vorwärts gehen.

BILDUNGSDEPARTEMENT

Im September 2019 hat das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz mit einem Baustopp als vorsorgliche Massnahme dem Bezirksrat Einsiedeln die geplante Pflästerung mit Mörtel auf dem Klosterplatz («Platz im Platz») mit sofortiger Wirkung untersagt, da nach Auffassung des Bildungsdepartements hierfür keine rechtskräftige Bewilligung vorlag. Zwischen den beiden Parteien kommt nun ein Vergleich zustande.

Gutachten gegen Gutachten

Die zwischen Bezirk Einsiedeln einerseits und der kantonalen Denkmalpflege andererseits bestehenden Differenzen ergaben sich insbesondere in der Art der Pflästerung des Platzes. Während der Bezirk Einsiedeln eine in Mörtel gebundene und geschnittene Pflästerung beabsichtigte, war aus Sicht der Denkmalpflege eine ungebundene und gespaltene Pflästerung in Sand zwingend.

Gegen den Baustopp des Bildungsdepartements wurde in der Folge seitens des Bezirks Einsiedeln eine Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht und ein Gutachten der Schweizer Fachstelle «Hindernisfreie Architektur » eingebracht. Die kantonale Denkmalpflege ihrerseits holte ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein, welches sich zur Wahl von Material, Bearbeitungsart und Verlegeart von Pflastersteinen auf dem Klosterplatz äusserte. Im August 2020 erfolgte ein Augenschein mit den betroffenen Parteien unter der Leitung des Vorstehers des Bildungsdepartements.

An Lösung interessiert

Im Bestreben um eine einvernehmliche Lösung fanden seit Ende des vergangenen Jahres verschiedene Abklärungen und Gespräche unter der Leitung des Bezirks Einsiedeln statt, zum einen mit dem Kanton, zum anderen auch mit dem Kloster Einsiedeln. Im Mittelpunkt standen die Gemeinsamkeiten und das Finden einer Lösung, die möglichst allen tangierten Interessen Rechnung trägt. Ende April 2021 resultierte schliesslich eine Vergleichslösung.

So wird der Bezirk Einsiedeln die ursprünglich vorgeschlagene Gestaltung des «Platzes im Platz» mit Flusskieseln, dieselben vielfarbig, alt und neu, gespalten, zugehauen, versandet/ ungebunden und in Reihenpflästerung (Spinnennetz) ausgeführt, neu ausschreiben. Ausgenommen sind die zum Marienbrunnen führenden Muldenrinnen, beziehungsweise hindernisfreien Streifen, die aus Rücksicht auf gehbehinderte Personen mit geschnittenen, ovalen Flusswacken, geflammt und in Mörtel gesetzt ausgeführt werden. Die Denkmalpflege, beziehungsweise das Bildungsdepartement anerkennen die Bemühungen des Bezirks Einsiedeln und dessen Bestreben, den denkmalpflegerischen Wünschen entgegenzukommen und sind bereit, etwaige entstehende Mehrkosten mitzutragen. Das aktuell sistierte Verfahren kann aufgrund dieses Vergleichs abgeschrieben werden.

Gemeinsame Unterhaltsregelung Bezirk–Kloster Zudem wird dem Anliegen des Klosters Einsiedeln entsprochen, die konkrete planerische Ausgestaltung der mit dieser Absichtserklärung intendierten Projektänderung mit dem Verfasser des Projektes «Platz im Platz» erarbeiten zu lassen. Damit soll die Qualität der Lösung sicherstellt und für die Baueingabe sowie für die Diskussion mit den Verbänden die Grundlage gelegt werden. Bezirk und Kloster streben auch eine gemeinsame Nutzungs- und Unterhaltsregelung für den in ihrem beider Besitz befindlichen «Platz im Platz» an.

Der Regierungsrat hat am 22. Juni 2021 dem Vergleich zugestimmt und den Vorsteher des Bildungsdepartements ermächtigt, den Vergleich zu unterzeichnen.

Mit dem Vergleich haben der Bezirk und das kantonale Bildungsdepartement die fast zweijährige Blockade beendet.

Foto: Wolfgang Holz

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