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Erfahrung und Power für den Bezirksrat

BEZIRKSRATSWAHLEN

In unserem Bezirk steigen die Schulden und bei den anstehenden Projekten gilt es, das Notwendige vom Machbaren zu trennen. Roland Lutz besitzt dafür die nötige Weitsicht. Seine Kompetenz und seine Kenntnisse der Einsiedler Verhältnisse machen ihn zum guten Bezirksrat. Roland Lutz ist vernetzt, engagiert und politisch erfahren. Unsere Stimmen bekommt deshalb Roland Lutz.

Priska und Erich Schädler Eisenbahnstrasse (Einsiedeln)

Zwei unterschiedliche Persönlichkeiten stellen sich zur Wahl (47/21)

Einsiedeln hat die Wahl: Auf der einen Seite der politische «Routinier » Roland Lutz, auf der anderen die engagierte Quereinsteigerin Leta Bolli.

«Ich wünsche mir mehr Ideen, wohin Dorf und Viertel sich entwickeln sollen.« Dieses erfrischende und überfällige Statement von Leta Bolli im grossen Interview des EA macht deutlich, dass es einer Quereinsteigerin oftmals leichter fällt, Herausforderungen unter einem neuen Blickwinkel zu betrachten. Das Interview zeigt, dass Leta Bolli mit den Themen vertraut ist und im Gegensatz zu Roland Lutz eine Vision für Einsiedeln hat. Mit Leta Bolli hätte Einsiedeln eine Bezirksrätin, welche über den Tellerrand hinausdenkt, Einsiedeln vorwärts bringen will und Gestaltungswillen zeigt.

Dass der Mut, bekannte Fragestellungen neu zu interpretieren, unternehmerisches Denken und Sachkenntnis sich nicht ausschliessen, zeigt sich im Interview klar. Da zeugt es schon etwas von Verlegenheit, wenn versucht wird, Leta Bolli auf das Thema «Grün» zu reduzieren und in die «Linke Ecke» zu stellen.

Einsiedeln hat am 11. Juli die Chance, den Bezirksrat offener und ausgewogener werden zu lassen. Angesichts der Herausforderungen für die Zukunft tut dies Not. Wir sind daher davon überzeugt, dass Leta Bolli die richtige Wahl für Einsiedeln ist.

Barbara und Patrick Brüllmann (Einsiedeln) ABSTIMMUNGEN

Abstimmung Kantonalkirche zum Ausländerstimmrecht, EA 47/21

Die Verfassung der Kantonalkirche Schwyz ermöglicht auf Gesetzesebene das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C. Der Kantonskirchenrat stimmte diesem Gesetz mit sehr grosser Mehrheit zu. Wir sind als Katholiken eine christliche Gemeinschaft, welche die Nächstenliebe hochhält. Diese schliesst die Achtung vor andern, besonders von Katholiken und Christen ein.

Hier gibt es keine «Ausländer », denn in der Kirche sind wir alle gleich. Das Referendumskomitee wirbt schon mit Plakaten: «Wehret den Anfängen!» Viele Kantone der Schweiz kennen seit Jahren dieses Recht: Basel-Stadt schon seit 1973, Basel-Land seit 1976, Luzern seit 1993 und Bern seit 1994. Alle unsere uns umgebenden Kantone und alle Westschweizerkantone leben dieses Recht. Wir erfinden also nichts Neues, sondern schaffen Altbewährtes mit einer Gerechtigkeit für unsere Mitgläubigen in Christo. Es gilt dieses Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene, und nicht auf Ebene der Kirchgemeinde zu regeln. Dies schüfe Ungleich- und Ungereimtheiten. Mit christlicher Überzeugung und Solidarität bitte ich, am Sonntag ein Ja in die Urne zu legen. Damit fördern wir keineswegs ein allgemeines Stimmrecht auf politischer Ebene, sonst hätten es viele Kantone bereits, wo Katholiken mit Niederlassung in kirchlichen Fragen stimmen können.

Jürg F. Wyrsch (Tuggen)

Auch Ausländer zahlen Kirchensteuern

Mit der Aufnahme in einen Verein und dem Bezahlen des Mitgliederbeitrages ist man jeweils auch abstimmungsberechtigt in diesem Verein, egal welcher Staatsangehörigkeit man ist. Warum sollte dies ausgerechnet bei der Mitgliedschaft der katholischen Kirche anders sein? Schliesslich bezahlt jemand für eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche je nach Einkommen mehrere Hundert Franken Kirchensteuern. Wenn Nicht-Schweizer-Bürgern im Gegenzug die demokratische Mitbestimmung in der Kirchgemeinde verweigert wird, müssen wir uns nicht wundern, wenn sie keine Kirchensteuern mehr bezahlen wollen und aus der Kirche austreten. Genau wie bei einem Verein geht es bei der Kirche erst recht nicht um die Staatsangehörigkeit der Mitglieder. Alle sollen gleichwertige Mitglieder sein können. Trotzdem verweigern wir ihnen im Kanton Schwyz bis heute das Stimm- und Wahlrecht.

Die nun zur Abstimmung stehende Vorlage will Ausländern mit C-Ausweis, also Ausländer mit mindestens zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz, dieses Stimm- und Wahlrecht geben. Ich finde es richtig und wichtig, dass diese ausländischen Mit-Katholiken endlich auch im Kanton Schwyz das Stimm- und Wahlrecht erhalten.

Andreas Marty Kantonskirchenrat (Einsiedeln)

Nein zum Ausländerstimmrecht

Der Kantonskirchenrat hat ohne das Volk entschieden, das Stimm- und Wahlrecht in der Römisch-katholischen Kantonalkirche einzuführen. Dies ist eine Grundsatzfrage, welche zwingend vors Volk muss. Von Befürwortern hört man, alle Katholiken der Welt seien gleich. Diese Aussage ist irreführend, da sie von der gläubigen Ebene auf die politische übertragen wird. Ja auch Andersgläubige sind schliesslich gleich vor Gott und können auch nicht über die katholische Kirche bestimmen.

Man hört auch, die Ablehner haben Angst vor den ausländischen Stimmen. Es geht nicht um Angst, sondern um klare politische Regeln. Wieso wollen katholische Ausländer gleich wie Schwyzer stimmen können, sich aber nicht um den Schweizer Pass bemühen? Sollen diese bald auch in den Gemeinden mitbestimmen können? Nur gebürtigen Schweizern oder jenen mit Schweizer Pass soll dieses Privileg gewährt werden. Darum stimme ich am 27. Juni 2021 Nein zum Ausländerstimmrecht der Römisch-katholischen Kantonalkirche.

Adrian Schuler (Rothenthurm)

Wie üblich bei Abstimmungen und Wahlen veröffentlicht der Einsiedler Anzeiger in der letzten Ausgabe vor dem Termin keine Leserbriefe mehr. Deshalb werden zur Abstimmung der Römisch-katholischen Kantonalkirche vom 27. Juni in der heutigen Ausgabe letztmals Lesermeinungen abgedruckt. Die Redaktion behält sich Ausnahmen vor und bittet um Kenntnisnahme.

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