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Darum geht es im Energiegesetz

flu. Mit der Teilrevision des Energiegesetzes, das nächste Woche vom Kantonsrat behandelt wird, verfolgt der Regierungsrat die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes. Die Kantone tragen die Verantwortung im Gebäudebereich: Somit kommt den kantonalen Energiegesetzen eine hohe Bedeutung zu. «Die Teilrevision leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der schweizerischen Energie- und Klimaziele», erklärt der zuständige Regierungsrat Sandro Patierno. «Der Kanton Schwyz erhält ein zeitgemässes Energiegesetz für den Gebäudebereich und schafft günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente, sparsame und umweltverträgliche Energienutzung.» Diese Massnahmen sind unter anderem vorgesehen: Neubauten sollen von aussen möglichst wenig Energie zugeführt werden und einen Teil des benötigten Elektrizitätsverbrauchs selbst erzeugen müssen. In Neubauten sind reine Elektroheizungen nicht mehr zulässig. Bestehende Gebäude sollen die CO2-Emissionen reduzieren. Dies soll durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und durch eine höhere Energieeffizienz erreicht werden. Heizungen und Warmwasseranlagen in bestehenden Bauten, die mit fossiler Energie betrieben werden, müssen beim Ersatz neu mindestens zehn Prozent des bisherigen Energiebedarfs einsparen oder mit erneuerbarer Energie abdecken. In bestehenden Bauten mit der GEAK-Gesamteffizienzklasse D sind weiterhin fossile Heizungen in Kombination mit anderen Massnahmen (Standardlösungen) zulässig.

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