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Kanton soll bei Finanzierung der Feuerwehr über die Bücher

Fünf Kantonsräte verschiedener Parteien reichten eine Interpellation zur Feuerwehrersatzabgabe und zum Kantonsbeitrag an die Feuerwehren ein.

IRENE LUSTENBERGER

Alle Personen zwischen dem 20. und dem 52. Altersjahr, die keinen Feuerwehrdienst leisten, müssen im Kanton Schwyz Feuerwehrersatzabgabe bezahlen. So kann es vorkommen, dass Familien doppelt belastet werden, weil zwei Abgaben zu entrichten sind. Ein weiterer Nachteil der Feuerwehrersatzabgabe ist, dass lediglich ein Teil der Bevölkerung belastet wird, nicht jedoch Firmen und juristische Personen mit ihren Liegenschaften. Auch Ferienwohnungen und andere nicht dauerhaft bewohnte Anlagen und Liegenschaften zahlen bei der Ersatzabgabe keinen Beitrag an die Feuerwehren, obwohl sie ebenfalls Feuerschutz benötigen. Nach dem Verursacherprinzip

Deshalb reichten die Kantonsräte Andreas Marty (SP, Einsiedeln/ Arth), Christian Holenstein (CVP, Wangen), Patrick Schnellmann (SP, Siebnen), Peter Nötzli (SP, Wollerau) und Peter Dobler (SVP, Siebnen) eine Interpellation betreffend die Beiträge an die Feuerwehr ein.

Darin wollen sie von der Regierung wissen, wie gross der Anteil der Gebäude respektive Lokale ist, für die keine Abgabe bezahlt wird. Ausserdem halten sie fest, dass ein Feuerwehrbeitrag auf Liegenschaften wohl eher dem Verursacherprinzip entsprechen würde.

Des Weiteren sind die Interpellanten der Meinung, dass die von 25 auf 15 Prozent gekürzten Kantonsbeiträge für viele Feuerwehren zu tief sind. Deshalb sollen diese wieder auf mindestens 25 Prozent erhöht werden.

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