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Freie Zufahrt oder nicht – Schindellegi muss sich entscheiden

bel. Wo gehobelt wird, fallen Späne, heisst es. Bei Bauarbeiten an Strassen sind deshalb Einschränkungen nie ganz zu vermeiden. Dies zeigt sich auch bei der Sanierung des Tunnels Schindellegi. Um Schleichverkehr durch Schindellegi zu verhindern, wurde gemeinsam mit der Gemeinde Feusisberg beschlossen, bei allen Zugängen ins Dorf das Verkehrssignal «Allgemeines Fahrverbot mit Zubringer gestattet» aufzustellen. Dieses Signal muss gemäss Strassengesetz verfügt und im Amtsblatt publiziert werden. Gegen diese Verkehrsanordnung gingen innert 20 Tagen keine Beschwerden ein. Kurze Zeit später haben sich Detaillisten im Dorf Schindellegi aber über diese Verkehrssignalisation beim Gemeinderat beschwert, weil ihnen wegen des Fahrverbots die Kundschaft fehle. Deshalb hat der Gemeinderat dem Tiefbauamt beantragt, das Allgemeine Fahrverbot wieder aufzuheben. Das Tiefbauamt ist diesem Gesuch mittels «versuchsweiser Aufhebung des Teilfahrverbotes» nachgekommen. Die neue Verkehrsanordnung ist für maximal 60 Tage gültig und muss nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Spätestens nach Ablauf der Frist ist die Verkehrsanordnung aber neu zu beurteilen. «Man kann es halt nie allen recht machen», meint Projektleiter Andreas Uhr vom Tiefbauamt dazu schulterzuckend. Die Gemeinde Feusisberg und die Bevölkerung von Schindellegi müssen sich also entscheiden, ob sie freien Zugang zum Dorf gewähren wollen oder nicht. Den «Füüfer und s’Weggli» gibts leider auch hier nicht. (bel)

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