Veröffentlicht am

Standortbestimmung für über 40-Jährige im Kanton Schwyz

Seit Anfang Jahr läuft in elf Kantonen das Pilotprojekt «viamia». Wie der Regierungsrat in der Antwort auf eine Interpellation schreibt, beteiligt sich der Kanton Schwyz ab dem 1. Januar 2022 auch daran.

IRENE LUSTENBERGER

Die Arbeitswelt wandelt sich rasch, und es ist wichtig, die eigene Laufbahn aktiv zu gestalten. Der Bundesrat und die Sozialpartner möchten, dass Arbeitnehmende ab vierzig Jahren regelmässig eine Standortbestimmung vornehmen. Deshalb subventioniert das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Auftrag des Bundesrates die Entwicklung und Implementierung des kostenlosen Angebotes «viamia».

Das SBFI beschreibt «viamia» wie folgt: «Personen, die ‹viamia› in Anspruch nehmen, absolvieren in einem ersten Schritt einen ‹Employability›-Check. Mit diesem Test wird die Arbeitsmarktfähigkeit erhoben. Die Testresultate dienen als Grundlage für die Standortbestimmung, bei der die persönliche und berufliche Situation analysiert und ein allfälliger Handlungsbedarf ermittelt wird.

Pilotprojekt läuft Gemeinsam mit einem Laufbahnberater entwickelt und plant die ratsuchende Person dann konkrete Massnahmen zum Erhalt oder der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit. » In elf Kantonen werden seit Januar Pilotprojekte durchgeführt, um das Angebot zu testen. Nach der Evaluation können sich ab 1. Januar 2022 sämtliche Kantone am Projekt beteiligen. Weil der Kanton Schwyz nicht am Pilotprojekt teilnimmt, reichten die drei SP-Kantonsräte Carmen Muffler (Pfäffikon), Jonathan Prelicz (Goldau) und Thomas Büeler (Reichenburg/ Lachen) eine Interpellation ein. Sie wollten wissen, warum sich der Kanton Schwyz nicht am Pilotprojekt beteiligt und ob der Regierungsrat dafür sorgt, dass das kostenlose Angebot «viamia » ab Januar 2022 auch hier angeboten wird. In ihrer Antwort teilt die Regierung mit, dass zeitliche, personelle und strategische Überlegungen für die Nichtteilnahme gesprochen hätten. «Mit dem aktuell geltenden Gebührentarif (ab 25 Jahre) wäre es für die Berufs- und Studienberatung (BSB) schwierig gewesen, die unterschiedlichen Kostenbeteiligungen verständlich zu kommunizieren und zu rechtfertigen», schreibt die Regierung.

Die BSB wolle deshalb für den Start im 2022 mit einem angepassten Gebührentarif gut vorbereitet sein. Damit bestätigt der Regierungsrat auch gleich, dass er – und alle anderen Kantone – an «viamia» teilnimmt.

Die drei SP-Kantonsräte wollten ausserdem wissen, welche Einnahmen der Kanton seit Einführung der kostenpflichtigen Berufsberatung bei Erwachsenen pro Jahr generiert hat und wie viele Personen das Angebot in Anspruch genommen haben.

Gebührentarife überprüft Wie die Regierung erklärt, berechnet der Kanton seit 2013 bei allen Personen, die das 25. Altersjahr überschritten haben, eine Kostenbeteiligung von 200 Franken für maximal drei Beratungsgespräche innerhalb eines Jahres. Wie von den Interpellanten gewünscht, listet er die Umsätze aus den Beratungsleistungen auf. So wurde seit 2014 jährlich ein Umsatz zwischen 26’600 und 35’800 Franken generiert. Zwischen 392 und 473 Personen nahmen das Angebot in den vergangenen Jahren in Anspruch. Wie die Interpellanten schreiben, ergebe sich mit dem Start von «viamia» die Situation, dass die Beratung für alle Altersklassen kostenlos sein wird, ausser für Personen zwischen 25 und 39 Jahren. «Dies mutet seltsam an und ist Beratungssuchenden nur schwer zu vermitteln», so die Kantonsräte. Sie fragen, ob der Regierungsrat bereit sei, die Gebührenordnung entsprechend anzupassen.

«Eine Überprüfung der geltenden Gebührentarife ist im Gange. Es ist vorgesehen, dass diese Arbeiten bis 2021 abgeschlossen sind», so die Regierung. Im Rahmen dieser Überprüfung sollen auch die Gebührentarife angepasst und künftig wieder kostenlose Beratungen für alle Altersklassen vorgesehen werden.

Share
LATEST NEWS