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Ruddelfigg

LESERBRIEFE

Bezirksratswahlen EA 33/21

Herr L. kandidiert als Bezirksrat. Seine Chancen stehen gut, wurde er vom Volk ja bereits als Richter gewählt. Aktuell fehlt ein Schulpräsident oder eine Schulpräsidentin. Die Frage ist, welche Werte ein Politiker des Bezirkes Einsiedeln vertreten soll. Gibt es in Bezug auf das Niveau eine untere Grenze? Es ist definitiv keine Privatsache, wenn ein angehender Politiker als Mitglied der Porno-Rockgruppe «Tytestone » jahrzehntelang von öffentlichen Bühnen Texte gröhlt wie (Zitat:) «Rudelfigg isch geil, i macha mit / Zmitz im Gwüehl do merk i, es wird mer Angscht und grau, Grad rechts vo mier, ou scheisse, vöglet mini Frau / Oral, Anal / Gummi fülla / Fekaliaspiel – Rudelfigg».

Welches Menschenbild, Frauenbild, welche ethischen Werte vertritt jemand, der öffentlich über Nonnen singt: «Vor Gott sind alli glich, das stoht scho in dr Bibla / wichtig isch, sie hend a grosses Ding / Sie bumst sich durch da Kirchakreis, vor ganza Region»? Diese und zahlreiche weitere Texte sind öffentlich zugänglich unter: www.tytestone.ch (Songtexte).

Wie immer geht es in den nächsten Wochen nicht darum, eine fähige Person für das Amt als Bezirksrätin/Bezirksrat zu finden. Die Parteien schachern sich die Posten zu und wenn jene Partei, die gerade am Zug ist, keinen geeigneten Kandidaten hat – jedenfalls keinen auf freiem Fuss – dann nimmt man halt, was übrigbleibt. Unabhängige Kandidatinnen und Kandidaten gäbe es genug, aber diese wissen auch, dass sie im Klosterdorf chancenlos sind – jedenfalls solange nicht die Hälfte aller Sitze für Parteilose reserviert werden.

Wo bleibt die Reaktion der bürgerlichen (Werte-)parteien, der Einsiedler Frauen, der Kirchen, der Lehrerschaft? Kommt da noch was oder haben alle – um beim Thema zu bleiben – schon «die Hosen voll»? Meine ehemaligen Oberstufenschüler zogen sich den Ruddelfigg-Song übrigens regelmässig rein. Sie sind unterdessen erwachsen geworden. Die Bandmitglieder offensichtlich nicht. Wen kümmert’s? Stefan Meyer Kornhausstrasse (Einsiedeln)

Kein Wunder, wenn draussen und auf den Terrassen niemand eine Maske tragen will. Die meisten BAG-Vorschriften sind willkürlich, schikanös und nicht nachvollziehbar. Beim Betreten einer Terrasse Maske auf, absitzen und erst dann wieder ab und das draussen an der frischen Luft? Sehr einleuchtend, versteht kaum jemand, wen wunderts. Wenige, vernünftige Regeln würden sicher auch eingehalten, aber was da von uns und den Wirten verlangt wird, ist nur Schikane! Mit dem Lappen vor dem Gesicht lässt sich die herbeigetestete «Pandemie» nicht beenden, sonst wäre es seit dem Spätherbst mit der Einführung der Maskenpflicht auch in öffentlichen Innenräumen längst so weit. Weg mit dieser unsäglichen Maskenpflicht, wir können selber zu unserer Gesundheit schauen, da braucht es kein BAG, keine Task-Force und keinen Bundesrat. Wer dermassen Angst vor dem Virus hat, soll zu Hause bleiben. Wir haben ein Immunsystem, das die letzten Jahrtausende stets gut funktioniert hat. Nicht auszudenken, was für Vorschriften wir noch einhalten müssten, wenn das Marburg- Virus, Ebola et cetera bei uns grassieren würden. Ganzkörperanzug mit Überdruck? Zumindest können wir uns darauf einstellen, in Zukunft öfters zur Maske greifen zu müssen, weil sie ja so wirkungsvoll ist. Angst ist ein schlechter Ratgeber, an die Luft aber ohne Zwangsfilter!

Stefan Kälin (Einsiedeln)

Kantonsratssession, 28. April

An der Kantonsratssession vom 28. April ging es unter anderem um ein Postulat betreffend allfälliger Lücken neben den national bereits lancierten finanziellen Unterstützungsmassnahmen im Corona-Auffangnetz. Der Regierungsrat hätte, so die Forderung, genau hinschauen sollen, um gegebenenfalls betroffenen Institutionen, Unternehmen und Personen mit verhältnismässigen Massnahmen finanziell zu helfen. Selbstverständlich kann man nicht alle Schäden ersetzen. Es hätte abgewogen werden müssen, wie weit ein Ausgleich für die Betroffenen angebracht ist. Die Corona-Folgen sind bekanntlich nicht selbstverschuldet, sondern durch staatliche Massnahmen verursacht. Es wäre um eine temporäre Nothilfe gegangen.

Einige Kantone gehen über die Bundeshilfe hinaus und haben dafür unkompliziert rechtliche Grundlagen geschaffen. Der Kanton Schwyz würde ohne Zweifel über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um den in Not geratenen Menschen, Unternehmen und Institutionen auch über die Bundesvorgaben hinaus zu helfen. Die (fast) geschlossenen Fraktionen der SVP und der FDP des Schwyzer Kantonsrates verweigerten am 28. April auf Antrag des Regierungsrats aber bereits die Prüfung solcher Lücken. Sie haben die Betroffenen mit ihrer Ratsmehrheit einfach im Regen stehen gelassen. Bruno Beeler, Präsident CVP Kanton Schwyz, Kantonsrat (Goldau)

Kantonsratssession, 28. April

In einer Interpellation aus linker Seite kam die Frage: Wie will der Regierungsrat das Einbürgerungsverfahren optimieren? Es wird kritisiert, dass die Einbürgerungsquote etwas tiefer sei im Vergleich zu anderen Kantonen. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Antwort: Die Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetz wurde am 20. April 2011 vom Kantonsrat beschlossen und an der Volksabstimmung vom 27. November 2011 mit 70 Prozent gegen 30 Prozent angenommen. Die Schwyzer Bevölkerung hat sich mit seiner Zustimmung für eine strenge kantonale Bürgerrechtsgesetzgebung ausgesprochen. Das ist mitunter eine Erklärung, weshalb die standardisierte Einbürgerungsquote für den Kanton Schwyz unter dem Wert für die Schweiz liegt. Das kantonale Bürgerrechtsgesetz entspricht jedoch den Vorgaben des Bundesrechts. Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf. Da bin ich absolut gleicher Meinung. Da wird der Volkswille eins zu eins umgesetzt.

Im Weiteren soll der Verteilschlüssel bei Ergänzungsleistungen zu AHV/IV zwischen Gemeinden und Kanton geändert werden. Zur Debatte stehen die Varianten 70 zu 30 (Vorschlag Regierung) und volle Übernahme durch den Kanton (Vorschlag Staatswirtschaftskommission). Es kommt in dieser Sache zur Volksabstimmung, in absehbarer Zeit.

Adolf Fässler, Kantonsrat SVP (Unteriberg)

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