Veröffentlicht am

Neuer Anlauf beim Transparenzgesetz

IN KÜRZE

Kanton. Das Bundesgericht sagte Nein, jetzt startet der Kanton einen neuen Anlauf beim Transparenzgesetz. Er eröffnet die Vernehmlassung für die aktualisierte Version. Gemäss Bundesgericht ist es für die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Offenlegungspflicht eine zentrale Frage, wie mit anonymen Zuwendungen umzugehen ist. Im ursprünglichen Transparenzgesetz war vorgesehen, dass einzelne anonyme Spenden bis zu einem Betrag von tausend Franken entgegengenommen werden können. Das Bundesgericht erachtet diese Regelung als Widerspruch zur Offenlegungspflicht. Das Gericht hob die Bestimmung auf.

Schwyzer Regierung legt Anpassungen vor Die neue Regelung sieht einen jährlich maximalen Freibetrag von tausend Franken für anonyme Spenden vor. Darüber hinaus gehende Spenden dürfen nicht angenommen werden und müssen einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Dabei werden alle anonymen Spenden eines Kalenderjahres für die Berechnung des Freibetrages von tausend Franken zusammengezählt. Bekommt eine Partei eine Grossspende über diesen Betrag oder übersteigen ihn zahlreiche anonyme Kleinspenden insgesamt, so darf der Betrag, der tausend Franken übersteigt, nicht einbehalten werden, sondern muss für gemeinnützige Zwecke verwendet werden./ adm/pd

Share
LATEST NEWS