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Brand im Werkraum ausgebrochen

IN KÜRZE

Oberarth. Am Dienstag brach um 16 Uhr in einem Werkraum im Schulhaus Stegweidli in Oberarth ein Kleinbrand aus. «Ein Schüler hatte im Unterricht mit Sprayfarbe gearbeitet», schreibt die Kantonspolizei in einer Medienmitteilung: «Nachdem der Schüler den Arbeitsplatz verlassen hatte, stellte er dort offenes Feuer fest.» Dieses konnte durch die Anwesenden noch vor Eintreffen der Feuerwehr der Gemeinde Arth gelöscht werden. Aus Sicherheitsgründen wurden alle Schüler aus dem Schulhaus evakuiert. Verletzt wurde niemand. Wie es zum Brandausbruch gekommen ist, steht zurzeit nicht fest./Kapo SZ

Kanton. «Während viele Unternehmen aufgrund der gesundheitlichen Lage schon lange vollständig oder zumindest teilweise auf Homeoffice und Videokonferenzen umgestellt haben, ist die politische Arbeit auf kommunaler Ebene immer noch eingeschränkt», weiss CVP-Kantonsrat Dominik Blunschy aus Schwyz. Deshalb reichte der CVP-Politiker eine Kleine Anfrage beim Regierungsrat ein.

Die Schwyzer Regierung wurde gefragt, ob Videokonferenzen von kommunalen Exekutivbehörden und Kommissionen generell gemäss dem Gesetz über die Organisation der Gemeinden und Bezirke (GOG) erlaubt seien und ob die momentane Lage Ausnahmen von der gesetzlich festgelegten Praxis erlaube.

Die Anwesenheit der Gemeinde- und Bezirksratsmitglieder habe zwei Funktionen, heisst es in der Antwort des Regierungsrats. Zum einen ermögliche sie die Beratung und Entscheidfindung unter den Mitgliedern im allseitigen Meinungsaustausch. Zum anderen würden so Missverständnisse vermieden, und die Stimmberechtigung könne so überprüft werden. Mittels Videokonferenz sei ein allseitiger Meinungsaustausch möglich, die visuelle Überprüfung bleibe gewährleistet.

Alternativ kommt die Videokonferenz zum Zug Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, Übertragungsketten zu unterbrechen und Personen von Risikogruppen besser zu schützen, erscheint es vor dem Hintergrund der besonderen Lage als zulässige Notwendigkeit, Ratssitzungen von kommunalen Exekutivorganen und Kommissionen zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Verwaltungstätigkeit alternativ auch in physischer Abwesenheit, sprich virtueller Präsenz mittels Videokonferenz, durchführen zu können. Das GOG stehe dem nicht entgegen, heisst es weiter in der Antwort der Regierung./pd/jar

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