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Eine Richterwahl mit Nebengeräuschen

Eine Richterwahl mit Nebengeräuschen Eine Richterwahl mit Nebengeräuschen

An der Bezirksgemeinde vom 20. April finden Richterwahlen im offenen Handmehr statt. Unter den vier Kandidaten befindet sich der Rothenthurmer Peter Abegg, der 2020 als Wilder Kandidat in die Schwyzer Regierung wollte. Interessant an Abeggs Kandidatur ist seine Vorgeschichte.

ANDREAS SEEHOLZER

Der Landwirt wurde 2018 vom Bezirksgericht der Beschimpfung schuldig gesprochen. 2020 sprach das Bezirksgericht Abegg innerhalb der Probezeit erneut der Beschimpfung schuldig. Informationen über Abegg werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von offizieller Seite her nicht preisgegeben. «Es steht aber an der Bezirksgemeinde jedem offen, die Frage nach dem Leumund zu stellen», sagte Bezirksgerichtspräsident Michael Frey auf Anfrage. Peter Abegg selber antwortete, dass er nicht wisse, ob seine Probezeit noch laufe.

Vorstrafen sind kein Grund zum Ausschluss

Obwohl vorbestraft, kann Abegg an der Wahl zum Bezirksrichter teilnehmen. Denn dass jemand nicht vorbestraft ist, ist keine Wahlvoraussetzung. Oder anders gesagt: Der Bezirk kann einen Vorbestraften nicht von der Richterwahl ausschliessen. Im Fall des Kandidaten Peter Abegg kommt hinzu, dass er keinen Strafregistereintrag hat. «Wir haben den Strafregisterauszug angefordert », sagt Landschreiber René Küttel, aber: «Abegg hat keinen Eintrag.» Ob die Probezeit noch läuft und warum zum Zeitpunkt, als der Strafregisterauszug ausgestellt wurde, kein Eintrag bestand, kann erklärt werden: Im Juli 2018 erfolgte das erste Urteil. Im Juli 2020 war die Probezeit abgelaufen und deshalb im Strafregisterauszug nicht mehr ersichtlich. Das neue Urteil wurde erst im Januar 2021 eingetragen. Der Strafregisterauszug wurde also zu einem Zeitpunkt eingeholt, als das alte Urteil nicht mehr ersichtlich und das neue noch nicht eingetragen worden war. Im zweiten Urteil kam es zu einer unbedingten Geldstrafe und einer Verlängerung der ersten Probezeit bis im Juli 2021. Der Richterkandidat Peter Abegg ist also immer noch in der Probezeit.

Für Abegg jedenfalls sind seine Konflikte mit dem Gesetz kein Hinderungsgrund, als Richter zu amten. «Es gibt kaum jemanden, der so viel praktische Erfahrung mit Gerichten hat», sagt er und verweist dabei auch auf seine Tätigkeit als Genossenpräsident, bei der er mehrmals an Rechtsverfahren beteiligt war.

Ob er allerdings an der Wahl auch wirklich teilnehmen wird, lässt er zurzeit offen. Denn mit dem Kandidaten Mario Bürgler würden bäuerliche Interessen vertreten, sagt Abegg, zudem werde Bürgler von der SVP unterstützt und habe bereits Erfahrung als Ersatzrichter. «Falls ich mich aber dafür entscheide, werde ich sicher jemanden finden, der mich an der Bezirksgemeinde auch vorschlägt. »

Die Bezirksgemeinde Schwyz findet am Dienstag, 20. April, im MythenForum Schwyz um 20 Uhr statt.

Der Rothenthurmer Peter Abegg möchte Schwyzer Bezirksrichter werden. Foto: Archiv EA

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