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Freundin über Monate mehrfach vergewaltigt

Ein 29-jähriger Unternehmer aus Einsiedeln muss nach häuslicher Gewalt ein Jahr ins Gefängnis.

one. Ein junges Paar, das in der March eine gemeinsame Wohnung bezogen hatte, geriet 2019 in den Sog häuslicher Gewalt. Vor allem in alkoholisiertem Zustand übte der heute 29-jährige Schweizer gegenüber seiner heute 25-jährigen Freundin Gewalt aus. Zwischen dem 17. März und August 2019 hat er die Krankenschwester mehrfach gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Zudem drohte er ihr, würgte sie und packte sie mehrmals grob an, weil die Schweizerin ihm spätabends kein Essen auftischte oder die geschäftlichen E-Mails des Selbstständigerwerbenden nicht sofort beantwortet hatte. Das Strafgericht hat den Mann nun wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher Nötigung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Tätlichkeiten sowie mehrfacher Drohung schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten (einen Monat über dem Antrag des Staatsanwalts). Ein Jahr muss er absitzen, allenfalls in Halbgefangenschaft. Zwei Jahre wurden bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Freundin mindestens einmal monatlich – insgesamt mindestens sechsmal – vergewaltigt habe. Fotoaufnahmen, Whats-App-Nachrichten und Audioaufnahmen würden das beweisen. Zudem seien die Aussagen der Frau glaubhaft, auch wenn der Freund vor Gericht alles abstritt. Das Gericht klassierte auch jene Taten als Vergewaltigung, bei denen sich die Frau aus Angst körperlich nicht mehr wehrte.

Für die Nötigungen, die Körperverletzungen und die Drohungen erhielt er zudem eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 130 Franken. Für die mehrfachen Tätlichkeiten wurde er mit einer Busse von 500 Franken bestraft. Die häusliche Gewalt kommt ihn teuer zu stehen Der Beschuldigte muss seiner Ex eine Genugtuung von 10’000 Franken bezahlen. Sie hatte 15’000 Franken verlangt. Zudem hat er die Verfahrenskosten von rund 10’000 Franken zu tragen und muss seiner Ex weitere 9300 Franken als Prozessentschädigung entrichten.

Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Tierquälerei, indem er dem Hund der Freundin einmal ein Messer an den Hals gehalten und die Katze zweimal die Treppe hinuntergeschleift haben soll. Die Intensität der Handlungen und die konkrete Auswirkung auf die Tiere sei nicht ausreichend erstellt, erkannte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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