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Jetzt gibt es rückwirkend Arbeitslosengeld

Jetzt gibt es rückwirkend  Arbeitslosengeld Jetzt gibt es rückwirkend  Arbeitslosengeld

Das Parlament korrigiert eine frühere Regelung, die zu grossen Problemen führte.

adm. Die Kaffeerösterei Dreiherzen ist kein Einzelfall. In einem Video schilderte Jenny Eberhard aus Einsiedeln kürzlich, wie ein Fehler die Zukunft ihrer Firma infrage stellte.

Jenny hatte einen Termin übersehen und verpasste es, im vergangenen November in einem Formular bekannt zu geben, dass sie in der Tat noch weitere Zeit auf Kurzarbeitsentschädigungen angewiesen ist. Das Resultat: Dem Traditionsunternehmen drohte, dass der Kanton die Kurzarbeitsentschädigung nicht ausbezahlt, die Firma also ihren Mitarbeitern weder die Dezember- noch Januar- und Februarlöhne auszahlen kann, weil ihm für diesen Fall die gesetzliche Grundlage fehlte. Das Video wurde in den Sozialen Medien verbreitet. Jetzt kann der Kanton Schwyz reagieren Nun wird klar: Nicht nur in Einsiedeln, sondern im ganzen Kanton und schweizweit gibt es viele gleich gelagerte Fälle. Gemäss Information des «Boten der Urschweiz » sollen es rund 20 Prozent der Unternehmen sein. Eine Zahl, die Nationalrat Alois Gmür zwar so nicht bestätigen kann.

Er weiss aber: Die betroffenen Firmen erhalten Hilfe. Der Bund habe in der laufenden Session beschlossen, dass solche Unternehmen das Geld rückwirkend beziehen können.

Noch Mitte Januar sah die Welt anders aus. Der Rothenthurmer Gewerbler und CVP-Kantonsrat Paul Schnüriger reichte eine Anfrage ein und stellte darin fest, dass das zuständige Schwyzer Amt offenbar instruiert sei, «dass Kurzarbeit nicht rückwirkend beantragt werden kann». Die Regierung stellte sich auf den Standpunkt, in dieser Frage keine Kompetenz zu haben und verwies an den Bund.

Jenny Eberhard schilderte in einem Video öffentlich ihre Situation. Der Clip wurde auf Instagram 30’000 Mal angeschaut. Foto: instagram

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