Veröffentlicht am

Das Planungs- und Baugesetz wird teilrevidiert

Mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes werden die Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht sowie die Verfahren zur kommunalen und kantonalen Nutzungsplanung vereinfacht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Mai 2021.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Der Schwyzer Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, den Entwurf zur Teilrevision des Planungsund Baugesetzes (PBG) zur Vernehmlassung vorzulegen.

Mit der vorliegenden Vorlage werden die vereinheitlichten Baubegriffe gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ins kantonale Gesetz und die zugehörige Verordnung überführt.

«Zudem soll das Verfahren zur kommunalen und kantonalen Nutzungsplanung neu organisiert und vereinfacht werden», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: Diesbezüglich gehe der Regierungsrat mit zwei unterschiedlichen Varianten «Einwendungsverfahren » und «Einspracheverfahren » in die Vernehmlassung, wobei er dem «Einspracheverfahren » den Vorzug gebe.

Zweite Etappe im Fokus «Des Weiteren werden die Vorschriften und Zuständigkeiten für den Gewässerraum und den Gewässerabstand angeglichen und das Planungsverfahren für die grundeigentümerverbindliche Festlegung von Materialabbau- und Deponiezonen wird vereinfacht », heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Kleinere Anpassungen der Teilrevision betreffen die vereinfachte Bewilligung von Solaranlagen in Industrie-, Gewerbe- und öffentlichen Zonen und die Anpassung der Hochhausvorschriften an die neuen Brandschutzvorschriften. » «Bei der vorliegenden Teilrevision handelt es sich um die zweite von drei Etappen», teilt die Kanzlei mit: «Die Etappierung drängte sich aufgrund der unterschiedlichen Dringlichkeiten und der Komplexität der verschiedenen Revisionsanliegen auf.» Mehrwertabgabe umgesetzt

Die erste Etappe umfasste die dringliche Umsetzung der Mehrwertabgabe gemäss Raumplanungsrecht des Bundes. Die Inkraftsetzung durch den Regierungsrat erfolgte am 18. Februar. Die dritte Etappe, die Anfang 2022 in die Vernehmlassung gelangt, betrifft die Straffung des Baubewilligungsverfahrens.

Die Vernehmlassung bei den Gemeinden, Bezirken, Parteien und Verbänden findet bis 31. Mai statt. Nachfolgend wird die Vorlage überarbeitet und dem Kantonsrat zur Beratung überwiesen.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind zu finden unter www.sz.ch/ vernehmlassung.

Share
LATEST NEWS