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Mobilfunkstrahlung rückt in den Fokus

Seit dem Jahr 2011 führt das Amt für Umwelt und Energie (AfU) Stichprobenkontrollen bei Mobilfunkanlagen durch. Die Kontrollen 2020 ergaben bei zwei Mobilfunkbetreibern ein sehr gutes, bei einem Betreiber ein durchzogenes Ergebnis.

Mitg. «Aktuell betreiben die drei kommerziellen Mobilfunkanbieter Salt, Sunrise und Swisscom im Kanton Schwyz 195 Mobilfunkanlagen », schreibt das Schwyzer Umweltdepartement in einer Medienmitteilung: «Diese 195 Anlagen verteilen sich auf 155 Standorte, da einige Standorte gemeinsam von mehreren Betreibern genutzt werden. » Zirka zwanzig Anlagen befinden sich ausserhalb von besiedelten Gebieten, wie zum Beispiel in Skigebieten oder entlang von Gleisanlagen.

«Seit dem Jahr 2011 lässt das AfU durch Fachfirmen Stichproben bei neu erstellten oder baulich geänderten Mobilfunkanlagen durchführen», heisst es in der Medienmittellung weiter: «Dabei wird geprüft, ob die Ausrichtungen und Höhen der installierten Antennen mit den erteilten Baubewilligungen übereinstimmen. » Nur so sei gewährleistet, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung in der Umgebung eingehalten würden. Bisher wurden 125 Standorte ein- oder mehrmals kontrolliert.

Weniger Abweichungen als im Jahr 2019 Nachdem im Jahr 2019 überdurchschnittlich viele Abweichungen festgestellt wurden, zeigte sich im 2020 wieder ein erfreulicheres Ergebnis. «Bei zwei Betreibern wies jeweils nur eine Anlage eine geringfügige Abweichung auf», schreibt das Umweltdepartement: Beim dritten Betreiber habe sich mit vier Abweichungen allerdings ein durchzogenes Bild gezeigt.

«Das funktionierende Qualitätssicherungssystem dieses Betreibers ermöglichte es, die Ursachen der Abweichungen zurückzuverfolgen », teilt das Departement mit: Dieser habe bereits Massnahmen eingeleitet, mit welchen die Anzahl der Abweichungen gesenkt werden könne.

Strenge Toleranzwerte

«Es kann festgestellt werden, dass die Abweichungen, wie bereits in den Vorjahren, geringfügig waren und keinen Einfluss auf die Strahlungsimmissionen in den umgebenden Gebäuden hatten», ist der Medienmitteilung zu entnehmen: «Bei den aktuellen Kontrollen waren es vor allem Abweichungen bei den Montagehöhen der Antennen.» Die geforderte Toleranz von zehn Zentimeter könne nur dann eingehalten werden, wenn bei der Installation der Antennen sorgfältig gearbeitet werde.

Das AfU habe die betroffenen Netzbetreiber aufgefordert, die Abweichungen zu korrigieren, was in den meisten Fällen bereits passiert sei. «Bei den Anlagen mit Abweichungen wurden die angefallenen Kontrollkosten den Betreibern verrechnet », heisst es in der Mitteilung weiter.

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