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Es kommt zu keiner Zweiklassengesellschaft im Schwingen

Es kommt zu keiner Zweiklassengesellschaft  im Schwingen Es kommt zu keiner Zweiklassengesellschaft  im Schwingen

Beim Schwingen wird auch künftig nicht am Amateurstatus gerüttelt und es wird keine Profis geben. Damit ist die Schwingersaison 2021 allerdings unsicher.

WERNER SCHÖNBÄCHLER

Der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) setzt alles daran, dass der Schwingsport bald wieder betrieben werden kann. Dabei hat der Zentralvorstand verschiedene Möglichkeiten in Erwägung gezogen. Es lag ein Konzept mit zwölf vom ESV organisierten Schwingfesten für die besten Schwinger vor. Doch das wäre ein Tabubruch im traditionellen Nationalsport gewesen. Bis jetzt hiess es nämlich bei den Verbandsverantwortlichen, dass für alle Schwinger gleichzeitig geöffnet wird. Anders sieht es bei anderen Kampfsportarten aus. Im Ringen und Judo können Kaderathleten weiterhin unter strengen Auflagen trainieren. So besucht beispielsweise Kay Neyer, der dem Nachwuchskader angehört, regelmässig Trainingszusammenzüge in der Schweiz und im Ausland. Im Schwingen wollte man bis anhin eine Zweiklassengesellschaft unbedingt vermeiden. So hätte es auf der einen Seite Schwinger gegeben, die von einer Ausnahmeregelung profitiert hätten. Auf der anderen Seite wäre der Rest gewesen, der weiter nicht ins Sägemehl dürfte, weil der Kontaktsport wegen des Coronavirus nach wie vor verboten ist.

Keine Änderungen

Mit einer Teilöffnung des bisherigen Amateurstatus hin zum professionellen Sport wären Wettkämpfe wie im Fussball oder Eishockey möglich gewesen. Doch dies führte in Schwingerkreisen zu heftigen Diskussionen und stiess bei vielen auf grosse Ablehnung. Diesem Missbehagen haben nun der Schwingerverband in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport, die darüber entscheiden, wie der Sport trotz Corona ausgeübt werden darf, ein Ende gesetzt. Der Schwingsport wird nicht geöffnet. Wie der Zentralvorstand mitteilt, konnte keine Lösung gefunden werden, die den Vorgaben vom Bund und den Grundsätzen des ESV entsprochen haben. Der Verband hält an seinem bisherigen Grundsatz fest, alle Schwinger an Regional- und Kantonalen Kranzfesten teilnehmen zu lassen. Ausnahmen sind wie bisher die Verbands- und Bergkranzfeste sowie eidgenössische Anlässe, die eine Qualifikation erfordern. Schwingen gehört mit diesem Entscheid weiterhin dem Breitensport an und wird solidarisch gelebt. Die meisten Schwingerfreunde dürften damit leben können. Obschon sich Schwingen in den letzten Jahren zu einem Eventsport entwickelt hat, müssen Traditionen hochgehalten werden. Trotz des Beitritts des Eidgenössischen Schwingerverbandes 2017 zu Swiss Olympic, die Dachorganisation der Schweizer Sportverbände, müssen die Schwinger weiterhin auf eigenen Beinen stehen und dürfen sich nicht über den Tisch ziehen lassen.

Es wird knapp

Natürlich wird gehofft, dass 2021 wieder Schwingfeste stattfinden können. Eine weitere Saison ohne Wettkämpfe will sich der Verband nicht leisten. Doch dafür braucht es eine geregelte Vorbereitung. Vier Wochen Schwingertraining sind erforderlich, damit Wettkämpfe überhaupt durchgeführt werden können. Wenn die bestehenden Massnahmen vom Bundesamt über den Februar hinaus verlängert werden, wird es zeitlich knapp werden. Die ersten Schwingfeste im März sind bereits abgesagt worden. So auch der Frühjahrsschwinget vom 21. März in Oberarth, mit dem im Kanton Schwyz die Freiluftsaison jeweils eröffnet wird.

Es wird auch künftig im Schwingsport keine Zweiklassengesellschaft geben. Der Willerzeller Adrian Steinauer (hinten) bearbeitet seinen Widersacher.

Foto: Archiv Werner Schönbächler

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