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Terrassen in Skigebieten dürfen öffnen

Der Schwyzer Regierungsrat lockert die Massnahmen ab sofort. Ein Lichtblick am Horizont.

anj/pd. In den Schwyzer Skigebieten dürfen ab heute Freitag die Angebote der Take-away-Betriebe unter Auflagen auf den Terrassen wieder konsumiert werden, Snow- und Funparks öffnen, und die Vermietung von Sportartikeln ist auch sonntags wieder möglich.

Die Skigebiete im Kanton Schwyz sind seit dem 2. Januar unter strengeren Auflagen geöffnet. Dazu zählen eine Begrenzung der Frequenz auf zwei Drittel ihrer Kapazität, ein Alkoholverbot und die Schliessung der Snow- und Funparks. Verpflegung auf Terrassen unter Auflagen wieder möglich Restaurants und Bars sind ansonsten geschlossen. Verpflegung darf seither nur als Takeaway angeboten werden, wobei Sitzgelegenheiten auch im Freien bisher untersagt waren.

Das ändert sich nun. Angesichts der leichten Entspannung der epidemiologischen Lage und in Angleichung an die Regelung in Skigebieten anderer Kantone hat der Regierungsrat gezielte Lockerungen für die Skigebiete im Kanton Schwyz beschlossen. Das schreibt die Regierung in einer Mitteilung, die am Mittwoch publiziert worden ist.

Als Konsequenz darf die Pistenverpflegung ab heute Freitag unter Auflagen wieder vor Ort und im Sitzen eingenommen werden.

Namentlich gelten ab dann folgende Auflagen: Auf Terrassen im Aussenbereich dürfen Sitzgelegenheiten an Tischen angeboten werden; pro Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen (Ausnahme: Eltern mit eigenen Kindern); ein Abstand von 1,5 Meter zwischen den Tischen muss eingehalten werden.

Die Maskentragepflicht gilt bis zum Absitzen am Tisch; und die Überwachung dieser Massnahmen muss durch das Betriebspersonal sichergestellt werden. Das Alkoholverbot bleibt weiterhin in Kraft.

Ebenfalls ab heute Freitag dürfen Snow- und Funparks wieder geöffnet werden und die Vermietung von Sportartikeln ist auch an Sonntagen wieder erlaubt. Entsprechende Schutzkonzepte sind weiterhin konsequent einzuhalten.

Diese neuen Regelungen gelten auf Zusehen hin. Sie könnten widerrufen werden, sollte sich die epidemiologische Lage wieder verschlechtern oder die Spitäler durch zusätzliche Skiunfälle stark belastet werden, heisst es weiter.

Eigenverantwortung wahrnehmen

Der Regierungsrat appelliert zudem eindringlich an die Bewohner sowie an die Gäste des Kantons Schwyz, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Schutzkonzepte der Skigebiete, die damit verbundenen Auflagen sowie die Anweisungen des Personals konsequent zu befolgen.

Im Zentrum aller Massnahmen gegen Covid-19 stünden weiterhin die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln, damit die Herausforderungen dieser Epidemie gemeinsam bewältigt werden könnten, betont der Schwyzer Regierungsrat weiter.

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