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Musikveteranentag am Palmsonntag fällt aus

IN KÜRZE

Küssnacht. Der geplante Veteranentag der Musikveteranen-Vereinigung Kanton Schwyz am 28. März in Küssnacht am Rigi muss abgesagt werden. Die Situation rund um das Coronavirus ist noch immer ungewiss. Das OK unter der Leitung von Mathias Bachmann hat entschieden, den Anlass auf den 29. August zu verschieben. Bereits 2020 hätte der Veteranentag im Rigidorf stattfinden sollen und musste ebenfalls coronabedingt verschoben werden. Die Feldmusik Küssnacht am Rigi trifft nun Vorbereitungen, damit im Sommer 2021 ein unvergesslicher 44. Schwyzer Musikveteranentag am Vierwaldstättersee stattfinden kann./Mitg.

Kanton. Mit «Befremden» stellte CVP-Kantonsrat Paul Schnüriger aus Rothenthurm fest, dass das zuständige Amt im Kanton Schwyz instruiert sei, Kurzarbeit aktuell nicht rückwirkend zu verrechnen. Mit der Kleinen Anfrage «Anmeldefristen für Kurzarbeit für Betriebe im Lockdown» will er darum von der Schwyzer Regierung wissen, ob die Kurzarbeitsentschädigung für Betriebe im Lockdown vom ersten Tag nach dem Einsetzen des Lockdowns berechtigt seien, «auch wenn das Antragsformular, ob aus Unwissenheit oder wegen der administrativen Abläufe, einige Tage später eingereicht wurde». «Wer zu spät kommt, bekommt für versäumte Tage kein Geld» Regierungsrat und Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud sagt auf Anfrage: «Wer das Antragsformular für Kurzarbeit zu spät einreicht, bekommt für die versäumten Tage keine Gelder.» Die Schliessung ab dem 18. Januar beispielsweise des Detailhandels mit Produkten des nicht-täglichen Gebrauchs sei vom Bundesrat am 13. Januar beschlossen und in sämtlichen Medien ausführlich und detailliert kommuniziert worden. Für Betriebe, die die Frist zur Anmeldung verstreichen liessen, gilt während den ersten zehn Tagen nach Datum des verordneten Lockdowns – in diesem Beispiel ab dem 18. Januar – eine Voranmeldefrist ab Eingabe der Voranmeldung. «Infos sind auch Holschuld»

Der Regierungsrat habe weder die Möglichkeit noch die Kompetenz, der Forderung Schnürigers, diese Praxis umgehend und wenn immer möglich rückwirkend zu ändern, nachzukommen, so Barraud. Er gibt zu bedenken, dass die Betriebe vier Tage Zeit hatten, ihre Voranmeldung auf Kurzarbeit rechtzeitig einzureichen, um bereits ab dem ersten Tag des verordneten Lockdowns Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten. Unwissenheit könne man in diesem Fall nicht gelten lassen, so Barraud weiter, «Informationen sind sowohl eine Bringschuld als auch eine Holschuld». Betroffen davon, das Gesuch auf Kurzarbeit zu spät eingereicht zu haben, sind laut Barraud im Kanton Schwyz «nur sehr wenige»./see

Reformkatholische Organisation gegründet

Luzern. Am 25. Januar wurde die neue reformkatholische Organisation «Allianz Gleichwürdig Katholisch » gegründet. An der konstituierenden Sitzung nahmen 35 Vertreterinnen aus katholischen Organisationen und Initiativen teil. Gemeinsam lancierten sie in einer Videokonferenz die neue Projektgemeinschaft, die sich als Grundsatz und Ziel den Leitspruch «Gleiche Würde, gleiche Rechte in der katholischen Kirche und in der Welt» auf die Fahne geschrieben hat./Mitg.

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