Veröffentlicht am

Ohne Hinweise auch keine Tests

Ohne Hinweise auch keine Tests Ohne Hinweise auch keine Tests

IN KÜRZE

Unteriberg. Am 12. Dezember feierten in Unteriberg 80 Personen trotz Verbot aufgrund der Corona-Massnahmen eine Party (EA 98/20). Die Polizei wurde auf den Anlass aufmerksam und löste ihn auf. In einer Kleinen Anfrage wollte Kantonsrat Oliver Flühler (SVP, Freienbach) wissen, ob die Personen, die von der Polizei kontrolliert wurden, aufgefordert wurden, sich einem Corona- Test zu unterziehen. Weiter wollte er wissen, welche Erkenntnisse daraus gezogen werden konnten, das heisst, wie viele Personen positiv getestet worden seien.

Eine systematische Anordnung von Massentests sei nicht zulässig, schreibt Regierungsrat Herbert Huwiler, Vorsteher des Sicherheitsdepartements, in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage. Gemäss Epidemiengesetz könne eine Person nur verpflichtet werden, sich ärztlich untersuchen zu lassen, wenn sie «krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig ist oder Krankheitserreger ausscheidet». In einem solchen Fall könnte von der kantonalen Behörde auch ein Corona- Test zwangsweise durchgesetzt werden. Ohne konkrete Hinweise, dass eine Person zumindest krankheitsverdächtig sein könnte, dürfe keine Anordnung zur ärztlichen Untersuchung erlassen werden.

Da im Fall von Unteriberg diese Voraussetzungen nicht erfüllt waren, wurden keine systematischen Corona-Tests in Betracht gezogen, schreibt Herbert Huwiler in seiner Antwort. Da niemand getestet wurde, konnten auch keine positiven Resultate festgestellt werden. (hrr)

Share
LATEST NEWS